Buch 
Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
Entstehung
Seite
110
JPEG-Download
 

no

Viertes Kapitel.

' Von den eigentlichen Medicinal - Poli-

zei-anstalten.

Z. P. Franks System einer vollständigen Polizey,n. d. n. A. 1784 und bis 1788»

Dr'stours über die medicinifche Polizey, von Z. G.E. Husty Edl. von Raßynya, Presburg 1786.2 B.

V. Ernst Bsnj. Hebenstreits Lehrsahe der medicini-«schen Polizei-wissenschaften, Leipzig 1791. 8.

- -<>

§. r-

Polizey sorgt für den Menschen vor seiner Ge-burt durch besondern Schuß und Schonung der Schwan,gern in Absicht auf Beleidigungen und gerichtliche Be-handlungen und Stkasen, Verdrängung der gaukle-rischen Stellungen und Misgebrirtsausstellungen, undertheilte Vorschriften wegen des vorsichtigen Betragensin der. Schwangerschaft.

§.2.

Sie sorgt für die Entbindungskunst und Ent-bindungsanstalten auf den hohen Schulen, fordert dieseKenntnisse von allen praktischen Aerzten, weiset dieHebammen an sie zum Unterricht und zu jährlichen Prü-fungen, und sorgt mit für die unehelichen Niederkünftebey den Hebammen oder in den Hospitälern und Lazare-then der Orte oder Distrikte; und bestimmt dieses alles