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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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Schiffs-, Fuhr., Fracht, und Postwesen, gute Münz.und Zollverfassung und schnelle Handelsjustiz.

Pon dem zweckmäßigen Straßen-, Post.j Zoll.und Münzwesen, auch in Bezug des Hmndels, s. oben die Cqmeralwissenschaft. Hierwerden sie als Beförderungsmittel des Handelserwähnt, oben als CameralrevenüenfondS.

§. Z-

Wegen der Reisenden nöthige Bequemlichkeit undWohlfeilheit und Reinlichkeit auch sonstige gute Bewic-thung in den Gasthäusern, weshalb die nöthigen Taxenzu besorgen.

' §. 4 .

Banken in verschiedner Art, vorzüglich die Giroban-ken, Zettel - und Leihbanks, auch Wechseleinrichknngen,die Beförderung niedriger Zinsen, ein wohl eingerichtetesZntelligenzwesen, ein gleichförmiges Maaß und Ge.wicht im ganzen Lande, und die Verhütung der Ver-fälschung desselben.

Die Errichtung von Messen, Jahr - und Wochen,markten an den zweckmäßigsten Orten und zu den schick-lichste" Zeiten, die Errichtung der Börsen in den vor.züglichsten Handelsstädten, Bestellung verpflichteterMäkler, Mäklerordnungen, Auctionsansialten, Aue»tionsordnungen.

§- 6 .

Auch hat sie vorzüglich Monopolien und Vorkäufezu vermeiden, wenn nicht eine solche Einrichtung dereinzige Weg ist, einen gewissen Handel oder Geschäfft«im Staate empor zu bringen.

§. 7 -