und der Eintheilung des Vortrages. 31
Begriff von den Regierungsangelegenheiten hat: ſowird er dem gemeinen Weſen, indem er an einemOrte helfen will, an vielen andern Orten Nachtheilzufuͤgen. Ob nun zwar die zur Regierung einesStaats gehoͤrigen Angelegenheiten, und zu demEnde noͤthigen Grundlehren zeither in keinem einzi-gen Buche aus allgemeinen Grundſaͤtzen im Zuſam-menhange hergeleitet und vorgetragen worden ſind*):ſo iſt doch gar leicht einzuſehen, daß ein ſolcher Vor-trag bey dieſen Wiſſenſchaften, wenn ſie anders,wie niemand leugnen wird, in der That nuͤtzlicheund gegruͤndete Wahrheiten in ſich enthalten, garwohl moͤglich ſeyn muß. Alles was auf unſtreiti-gen Wahrheiten beruhet, muß ſich erweiſen, undim Zuſammenhange vortragen laſſen. Denn manſteht keine Hinderniß, warum man nicht immer voneiner Wahrheit zur andern fortſchreiten koͤnnte.
*) Man kann eben nicht ſagen, daß es uns an Buͤchernin dieſen Wiſſenſchaften fehlet. Wenn man Inn-und Auslaͤnder zuſammen nimmt; ſo kann manſchon eine ziemliche Bibliothek darinnen ſammlen.Allein man wird kein einziges darunter finden, wel-ches eine oder mehrere von dieſen Wiſſenſchaften, ineinem auf die Sache gegruͤndeten Zuſammenhangevorzutragen ſuchte. Selbſt die Compendia ſindnicht beſſer beſchafſen. Man handelt darinnengemeiniglich etwas von der Oeconomie, und denRegalien ab. Wenn es hoch koͤmmt; ſo fuͤhret manetliche Stuͤcke aus der Policey an, und das alles ſomangelhaftig und in keiner andern Ordnung, alsdie dem Verfaſſer von ohngefaͤhr eingefallen iſt.Ich bin gar nicht geneigt, andere zu tadeln, undich enthalte mich auch deshalb jemand zu nennen.Llllein die Sache liegt vor jedermanns Augen. DieUrſache davon iſt ohne Zweifel, daß ſich philoſo-phiſche Koͤpfe, ich weiß nicht durch was vor einSchickſal, mit dieſen Wiſſenſchaften, worauf dochdas Beſte des geſellſchaftlichen Lebens ſo ſehr an-koͤmmt, noch gar nicht abgegeben haben.
§. 3.