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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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31
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und der Eilitheilmig des Vertrages, Zr

Begriff von den Regierungöangelegenheiten hat: sowird er dem gemeinen Wesen, indem er an einemOrte helfen will, an vielen andern Orten Nachtheilzufügen. Ob nun zwar die zur Regierung einesStaatö gehörigen Angelegenheiten, und zu demEnde nöthigen Grundlehren zeither in keinem einzi-gen Buche aus allgemeinen Grundsätzen im Zusam-menhange Hergeleitet und vorgetragen worden sind *):so ist doch gar leicht einzusehen, daß ein solcher Vor-trag bey diesen Wissenschaften, wenn sie anders,wie niemand leugnen wird, in der That nützlicheund gegründete Wahrheiten in sich enthalten, garwohl möglich seyn muß- Alles was auf unstreiti-gen Wahrheiten beruhet, muß sich erweisen, undim Zusammenhange vortragen lassen. Denn mansieht keine Hinderniß, warum man nicht immer voneiner Wahrheit zur andern fortschreiten könnte.

*) Man kann eben mehr sagen, daß es uns an Bücher»in diesen Wissenschaften fehler. Wenn man Jini-und Auslander zusammen nimmr; so kann manschon eine ziemliche Bibliothek darinnen sammle«.-Allein man wird kein einziges darunter finden, wel-ches eine oder mehrere von diesen Wissenschaften, ineinem auf die Sache gegründeten Zusammenhangevorzutragen suchte. Selbst die coinpenSi-, sindnicht besser beschaffen. Man handelt darinnengcmciuiglikk etwas von der Oeconomie, und denRegalien ab. Wenn es hoch kömmt; so führet manetliche Stücke aus der Police» an, und das alles somangelhaftig und in keiner andern Ordnung, alsdie dem Verfasser von ohngcfahr eingefallen ist.Ich bin gar nicht geneigt, andere zu radeln, undich enthalte mich auch deshalb jemand zu nennen.Allein die Sache liegt vor jedermanns Auge,,. DieUrsache davon ist ohne Zweifel, daß sich philoso-phische Köpfe, ich weiß nicht durch was vor einSchicksal, mit diesen Wissenschaften, worauf dochdaS Beste des gesellschaftlichen HbenS so sehr an-kömmt, noch gar nicht abgegeben haben.

§.