Buch 
1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
Entstehung
Seite
45
JPEG-Download
 

lind der Eintheilung des Vertrages. 45

sie also ohne Verletzung Treu und Glaubens nicht un-terdrücken. Jedoch bin ich selbst der Meynung, daßman solche Freyheiten zu unterdrücken berechtiget ist,welche mit den Grundsätzen der Vernunft und einerguten Regierung nicht bestehen können*). Denn dieGlückseligkeitdeö Staats ist dessen höchstes Gesetz.

Dahin gehöret, wenn ein einziges Mitglied durchseine Verneinung alle gute Absichten, Maaßregelnund Schlüsse des Regenten, und alle übrigen Stan-de über teil Haufen werfen, und gänzlich verei-teln kann. Von dieser Art war auch daö ehema-lige Privilegium der Herren Ungarn, nach wel-cher sie sich ihrem Könige zu widersetzen befugt er-achteten. Das, waS dem Wesen und der Eigen-schaft einer Republik offenbar zuwider ist, kann voneinem jeden Regenten ohne Bedenken aufgehobenwerden, wenn es ohne allzugroßes Unglück, undohne Umsturz des gemeinen Wesens geschehen kann.Dergleichen Freyheiten sind unter die unmöglichenDinge zu rechnen, wobey keine Verbindlichkeitstatt haben kam,.

r

§. 17.

Der dritte Grundsatz, der aus denen obigen Be-schaffenheiten abfließet, ist folgender. Man mußnämlich verschiedene Reicheund Länder eines Monar-chen, die eine von einander abgesonderte Verfassungund Regierungsform haben, in eine Vereinigungund allgemeinen Zusammenhang zu bringen suchen,weil eine solche Absonderung den Gebrauch der vollenKräfte des Staats hindert, die Mittel zur Aufnah-me des Staats, besonders in Ansehung der Commer-cien, einigermaßen unwirksam macht, und gemeinig-lich eine Antipathie und Eifersucht unter den ver-schiedenen Reichen und Landern nach sich zieht. Je-doch ist vor solchen Unternehmungen wohl zu envä-gen, ob es in Ansehung der Verfassung und Verknü-pfung

VerschiedeneabgesonderteReiche undLänder einesMonarchen,muß man zuvereinigen su-chen.