56 Von den allgemeinen Grundsätzen rc.
niöqens des Staats und folglich die Staatskunst,die Policey- und Commercienwissenschaft benebstderOeconomie oder Haushaltungskunst abzuhandelnsind. Wir werden aber eine jede von diesen Wis»senschaften nicht von einander abgesondert vorlegen;sondern wie es der natürliche und allgemeine Zusam»menhang aller öconomischen und Cameralwissen»schafken erfordert, den wir uns in diesen Grund»lehren vorgesetzet haben.
Grund»