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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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495
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in den Staͤdten. 495

verbeſſert worden, als welcher unſerm Vaterlandewider die oͤftern Einfaͤlle der Hunnen, denen dasplatte Land keinen Widerſtand leiſten konnte, eine Be-deckung und Schutzwehr verſchaffen wollte.

*) Homer und Lucretius, wie auch Varro de re ru-ſtica haben viele Stellen, welche uns von dieſem er-ſten Aufenthalte der Menſchen in Hoͤhlen und Waͤl-dern Merkmaale geben. Beſonders ſehen wir ausdem Homer, daß die Menſchen in Sicilien und an-dern Inſeln des mittaͤglichen Meeres in den aͤlte-ſten Zeiten faſt durchgaͤngig in Hoͤhlen gewohnethaben.

§. 480.

Nach der Zeit haben verſchiedene Urſachen zu Urſachen der

Verbeſſerung und mehrerer Aufnahme der Staͤdte Luſnahme derGelegenheit gegeben. Die Hanſeſtaͤdte haben durchihre Commercien und Manufacturen nicht nur ſichſelbſt in einen bluͤhenden Zuſtand geſetzet; ſondernauch vielen Landſtaͤdten durch Vertrieb der Manu-facturen die Mittel zu ihrer Vergroͤßerung befoͤr-dert. Was die Hanſeſtaͤdte in der einen Haͤlfte vonDeutſchland thaten, das leiſtete nach ihrem Bey-ſpiele der rheiniſche Bund in der andern Haͤlfte; und—die beſondere Lage der Staͤdte an großen Stroͤmen,an ſtarken Heer⸗ und Landſtraßen, ſowohl als einumher liegendes fruchtbares und wohl angebauetesLand, that darzu auf verſchiedene Weiſe Vorſchub.Andere ſind durch die Berg⸗ und Salzwerke, oderdurch die bey ihnen erwaͤhlten und beſtimmten Sitzeder Biſchoͤffe, Fuͤrſten und der Wiſſenſchaften inmehrere Aufnahme gekommen; bey welchen Urſa-chen uͤberhaupt die friedlichen und geruhigen Zeiten,ſowohl als die immer mehr angewachſene Einſichtin eine gute Policey und andere Regierungswiſſen-ſchaften, nicht wenig beygetragen haben.

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§. 481.