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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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551
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der Landwirthschast.

welche daselbst wachst, und dennoch fast eben dieseDienste in der Wirthschaft leistet. Wenn ein Land-wirth gute ökonomische Bücherliest, und sich dadurcheine Kenntniß von den verschiedenen Arten derFrüchte erwirbt: so wird es ihm nicht schwer fallen,solche Pflanzen und Gewächse auöfündig zu machen,die in seiner Gegend fortkommen, und die Stelle an-derer ziemlich ersehen. Daher legt man sich in ver->schieden enGegenden, wo dieGerste nicht gerathen will,auf Erzeugungder Erdtopfeln, die auch in schlechtemLande wohl fortkommen, und nicht allein die Stelleder Gerste in derViehmastung und Fütterung vertre-ten, sondern auch zur Speisung des Gesindesgutge-brauchet werden können; und auf solche Art lastensich allenthalben Früchte auöfündig machen, die in-asiger Gegend gedeyen,

§.

Nach denjenigen Dingen, die in der Wirthschaft Sodann mußUnumgänglich erfordert werden, mußeinverständiger z^cczeMn"su-Landwirth vornehmlich solche Früchte, Gewächse und chm, was denGetreidearten zu erzeugen suchen, die den meistenVortheil und Gewinnst eintragen, guten Abgang fin-den, und in dasiger Gegend am besten fortkommen.

Zu dem Ende muß derselbe nicht immer an dem inseiner Gegend einmal eingeführten WirthschaftS-Schlendrian kleben bleiben, sondern auch mit andernGewächsen und Pflanzen Versuche machen, die inseiner Gegend noch nicht gewöhnlich sind. Vor-nehmlich aber pflegen solche Gewächse und Pflanzenungleich mehr Vortheil abzuwerfen, die zum Behufder Commercien und Manusacturen dienen, z. E.

Safran, Safior,Wayd, Farberröthe, Hanf, Flachsund dergleichen mehr. Wenn er sich nun durch Ver-suche genugsam überzeuget hat, daß dergleichenPflanzen und Gewächse aus seinen Aeckcrn gedcycn:

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