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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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552
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552 Von dem Zusammenhange

so muß er zuförderst eine genaue Berechnung machen,waöeinAcker fürNuhen giebt, wenn er mit den ge»wohnlichen Getreidearten besäet wird, und wie großder Vortheil ist, den ein mit dergleichen Gewachsenbestellter Acker abwirft, wenn beyderley Arten vonFrüchten keinen MiSwachs und andere Unglücköfälleerleiden; und nach Maaßgebung dieser Berechnungund der Leichtigkeit undBequemlichkeit des Absehens,oder des Debitö, muß er seine Entschließungen fas.sen. I» der That besteht in solchen Berechnungender größte Theil der landwirthschaftlichen Klugheit;und ein vernünftiger Landwirth soll sich derselben garfleißig gebrauchen. Unter solche Gewächse, die meh.rern Vortheil zuwege bringen, gehöret auch der Rüb»saamen, der in vielen Gegenden von Thüringen undMeißen stark gebauetwird, und welcher, zumal derSommer-Rübsaamen, indem er in die Brache gesäekwird, und folglich ander Erzeugung des gewöhnlichenGetreides in Sommer-und Winterseldern keinen Ab»gang und Hinderniß verursachet, den Landwirthendaselbst zu großem Vortheil gereichet. Es ist zuverwundern, daß man sich in vielen Landern aufdieErzeugung dieses RübesaamenS gar nicht befleißiget.WeniqstenS wissen die meisten Landwirthe in Oester»reich, Mähren, Ungarn, und auch größtentheils inBöhmen, nicht einmal etwas davon, da es doch indiesen Ländern sehr fruchtbare Gegenden giebt, diedarzu sehr geschickt wären.

§. '

Der entfernte, Der entfernte und gewissermaßen der Hauptend»zweck, isr^Vw Zweck, den man bey allen Wirthschaftsgeschäfften hat,mögen zu er- ist, daß man den Ueberschuß von den erzeugten Ge.E der" Verkauf wüchsen und Früchten, der in der Wirthschaft nicht.der Früchte- khig ist, zu Gelde machen, und dadurch sein Vermö»y'g, er ohne und zeitliche Umstände verbessern will. Hier

soll