Von dem Ackerbaue. 575
Jahr Winterfruͤchte traͤgt, im folgenden Jahre zuSommerfruͤchten gebrauchet wird, und im drittenJahre ſeine Brache oder Ruhezeit hat; und dieſeAbwechſelung wird alſo beſtaͤndig fortgeſetzet.
§. 549.Allein, obgleich dieſe Einrichtung ihren Nutzenhat; ſo iſt ſie doch nicht ſchlechterdings nolhwendig,
Jedoch iſt dieſeEinrichtung derdrey Felder nicht
wie man in ſolchen Gegenden aus der Erfahrung nothwendig und
uͤberzeuget wird, die in nahe liegenden Waldungenund Heiden genugſamen Unterhalt vor ihr Vieh ha-ben. Es iſt auch dieſe Eintheilung in Felder nichtohne Beſchwerlichkeiten vor den Landwireh, weil erdadurch verhindert wird, ſeine Aecker nach ihrer Be-ſchaffenheit und ſeiner Einſicht zu gebrauchen; dennnicht alle Aecker ſind zu einerley Getreideanten dien-lich; und wenn die Frucht auf einem Acker mislingtund keine Hoffnung zur Erndte zeiget: ſo kann einſolcher Acker, wenigſtens in Sommerfeldern, vordieſes Jahr mit nicht der geringſten Frucht nm tzen.Ich habe dieſe Beſchwerlichkeiten anderwaͤrts in ei-ner beſondern Abhandlung ausgefuͤhret 2). Mankoͤnnte ſich auch in dem ebenen Lande auf eine vielnuͤtzlichere Art genugſames Futter vor das Vieh ver-ſchaffen, wenn man einen gewiſſen Theil der Aeckerallemal zu Wieſen brauchen, ſolche nach ſechs Jah-ren wieder umreißen, und dargegen mit andern aufeben dieſe Art immer abwechſeln wollte, wie in denNiederlanden gewoͤhnlich iſt, und ich in beſagter Ab-handlung gleichfalls ausfuͤhrlich gezeiget habe. Je-doch muͤßte freylich zu dieſer Art des Ackerbaues undder abzuſchaffenden Eintheilung der Aecker in Felderdie Landesherrliche Anordnung kommen, wenn dieErfahrung dieſen Vorſchlag genugſam gepruͤfet haͤtte;und ſo lange dieſes nicht geſchieht, muß ſich die Land-wirthſchaft nach dieſer Einrichtung bequemen.
*) In
hat ihre Be-ſchwerlichkeiten.