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Vierte Abhandlung.'
königlichen Abgeordneten fielen auf den Verdacht, man !habe ihnen die Jacht nur in der Absicht vorgeschlagen,um ihnen allen Unigang mit andern Personen, und dieGelegenheit einen benöthigten Briefwechsel zu unterhal-ten, zu entziehen.
Gleich bey der ersten Zusammenkunft erfuhren es^,die Bevollmächtigten, wie so nothwendig e6 ihnen sey, !die empfohlne Geduld und ^Lelbstverläugnung in Ausü- ,bring zu bringen. Man urtheile aus nachstehender !Probe. Der Herr von Buys machte den Anfang vonder unumgänglichen Nothwendigkeit die spanische Mo-narchie zu räumen. Er bewies mit seiner gewohntenacademischen Beredsamkeit, „daß das Haus Oester-reich das einzige Recht auf alle Staaten der spanischenMonarchie habe; daß also dieselbe ohne die mindesteAusnahme dem König und Erzherzog Karl allein zu-kommen müsse. Aus diesem Grundsatz zog er denSchluß: der König in Frankreich könne weder nach derGerechtigkeit, und noch weniger nach dem Gewissen,ein Gut zurück behalten, das ihm nicht zukomme, nochsolches seinem Enkel zuwenden. — Nach den Gesetzensey der, so einen Schaden verursachet, schuldig denselbengänzlich abzutragen. — Die Bundsgenossen seyen idaher berechtiget, darauf zu bestehen, daß der Her-zog von Anson, als unrechtmäßiger Inhaber derspanischen Arone, durch Verbindung Frank-reichs mit ihnen gezwungen werde, solche dem^önig Aarl abzutreten. — Nichts in der Welt ^sey so sehr in der Gerechtigkeit und in der Natur der sSachen gegründet, als den Krieg wider Frankreich soweit zu treiben, daß dasselbe nicht anders könne, als iuGemeinschaft mit den Bundsgenossen den Herzog vonAnjou zu zwingen, von dem mit Unrecht eingenomme-nen spanischen Thron herabzusteigen. — Nichts laustder Billigkeit so sehr entgegen, als zu Gunsten diesesPrinzen, und zu einer Art von Entschädigung nur den
gering-