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Vierte Abhandlung.
ben auch den Z7ten Artikel an. — Aber nur auf Frie-denSuntcrhandlungen können aus unrichtigen Grundsä-Hen richtige Schlüsse gefolgert werden, wenn nämlichder Ausschlag der Waffen immer dem^ so Gesetze vor.schreibt, günstig ist. — Nur unter diesem Bedingnißerklärte sich der Gesetzgeber bey dieser ersten Unterredung,der Herr von Buys, haben die Herren Generalstaatenin diese abermalige Zusammenkunft gewilliget, und aufdieses allein die Paßporte den königlichen Bevollmäch-tigten ertheilt. Mau habe also nichts anders in Ord-nung zu bringen als das Aeußerliche, die Form und dieZeit, in der die Bcdingniffe in Erfüllung gebracht wer-den sollten, von welchen man zum voraus setzte, daß die-selben von beyden Theilen genehmiget würden.
In Absicht auf das Aeußerliche könne der König, sei-nen eingegangenen Verpachtungen gemäß, nicht wohlanders ein Genüge leisten, als wenn er seine Macht mitden Bundsgenossen vereinige, seinen Enkel dadurch zuzwingen, Spanien zu verlassen. Auf die erste Dro-hung, daß dieses ohnsehlbar geschehen werde, würde ^derselbe sich der königlichen Wtllenömeinung gehorsam ;erzeigen.
In Absicht auf die Zeit könnte man sich leicht ver-gleichen , wenn man einmal des erstem wegen festgesetzt,daß man gemeinschaftlich zu Werke gehen wolle. —-Mit Stillschweigen genehmigte der Herr von Dussettdiesen seltsamen Vertrag der Herren von Vuys.
So sagte man es endlich ohne Vorbehalt geradeheraus was man bis dahin nur hatte vermuthen lassen;woraus man so gar den ehemaligen königlichen Bevoll-mächtigten eine Art von Zulage gemach:, daß sie so et-was in die Welt auszustreuen sich unterstanden hätten,von dem man in voraus sehe, daß es seiner Natur nachunmöglich und der Ehre des Königs nachtheilig wäre;an welches als an ein Bedingniß des Friedens den
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