Ueber die Unterhandlungen zu Gertruydenberg.
wenn sie nicht des Beyfalls, und des schon vor ihrerAnkunft unveränderlich gefaßten Entschlusses ihrer Obernvergewissert gewesen wären? —
Dieses letztere war den Befehlen des Königs gemäß;seine Bevollmächtigten sollten den Ort der Zusammen-kunft erst dann verlassen, wenn sie von dem Gegentheileinen unwidersprechlichen Beweis in den Händen hätten,daß er selbst die Fortdauer der Unterhandlungen verwei-gert, und sich der Schließung des Friedens widersetzthabe: also der König weder der Verzögerung der Unter-handlungen noch weniger der Abneigung, das Friedens-geschäfte zu erleichtern und den erwünschten Frieden selbstzu befördern, niit keinem Schein der Begründniß könnebeschuldiget werden. — Schon waren die Bevollmäch-tigten gefaßt, in der Antwort auf das Schreiben desHerren ^einsms, demselben öffentlich zu erklären, daßder König sich, von allen seinen um des Friedens willengethanen Anbiekungen und von allen durch die Prelimi-narpunkte eingcgangnen Bedingniffssiz, vollkommen undgänzlich frey halte. — Dieser Entschluß erhielt denvollkommensten Beyfall des Königs.
Aber auch in dem Haag, und durch alle Städte derRepublik äußerte sich nicht geringe Gahrung über diefruchtlose Rückkunft der Abgeordneten. Ein Wunderwürde es gewesen seyn, wenn ein so ausnehmend vortheil-hafter und ruhmvoller Friede, als dazumal einen solchenzu schließen in der Gewalt der Republik gestanden, nichtauch unter denen, welche an den Geschäften Antheil har-ten, unerschrockene Vertheidiger gehabt hätte. DieseParthey behauptete, die Republik handle wider ihrenwahren Vortheil, wenn sie alle ihre Macht daran sehe,Frankreich auf das äußerste zu schwachen: — sey gleicheine Zeit gewesen, da die Uebcrmacht dieser Krone derRepublik gefährlich war, so könnte doch gar bald einZeitpunkt sich ereignen, da man Ursach haben würde,
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