242 Vierte Abhandlung.
gleichgültig: genug, daß sie es bewilligen den KönigPhilipp mit einem Theil abzufinden. Die Erklärung,in was dieser Theil bestehen solle, behalten sie sich vor zugelegner Zeit bekannt zu machen."
Kein unbefangnes Gemüth kann sich nach dieser )suf-Hebung der Unterhandlungen mehr verwundern, daß,obgleich Frankreich den Frieden so äußerst bedurfte, ob-gleich es denselben durch Unterziehung ausnehmend schwe-rer Bedingnisse, ja so gar durch ganz ungewohnte, selt-same Geldsummen erkaufen wollte, der König an-statt eine Antwort auf die gesetzgebende Fodcrungcn derAbgeordneten der Republik zu ertheilen, seinen Bevoll-mächtigten zuschrieb, weil die Unterhandlungen durch denGegentheil als gänzlich abgebrochen angekündiget seyen,sollen sie Gertruydenberg noch vor Verfluß der anbe-raumten fünfzehn Tage verlassen.
Es war des Königs Befehl, daß die beyden Bevoll-mächtigten dieses an den StaatSpensionair ^cinsuisschrieben: — Die ihnen bestimmte Zeit von 15. Tagen,des Königs Antwort auf die letztgemachten Foderungender Abgeordneten der Republik zu erwarten, sey ohneNutzen. Der König habe mehr als genügsame Probenertheilt, daß er aus Neigung zu dem Frieden die Ein-willigung zu allen Bedingnissen ertheile, welche nur im-mer in dessen Gemalt stehen; daß er aber unmöglich sichfür diejenigen verbindlich machen könne, welche nicht inseiner Macht sich befinden. Die Bundsgenossen machencS durch Fodcrung unmöglicher Bedingnisse aller Weltoffenbar, daß derselben Absichten auf nichts anders alsauf die fruchtlose Abbuchung aller Frievensunterhand-lungen abzwecken. Der König vertraue sich der fer-nern Leitung der Vorsehung des Höchsten an, der wisse ^die gelegne Zeit, Staaten zu demüthigen, welcheein ihnen selbst unerwartet gekommenes Glückzuin Uebermmh verleitet habe. — Er überlasse es
den»