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Abhandlungen über die Geschichte des Friedensschlusses zu Utrecht zur Beendigung des spanischen Thronfolgekriegs / von Johann Konrad Fäsi
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274 Fünfte Abhandlung.

Spanien möchten zugestanden werden, auch den Ange-hörigen der Krone Großbritannien zugetheilt werdensollen."

VI. „ Daß die Insel Neufoundland (l'errv neuvs),die Bay und Straße Hudsons in Amerika, vonjFrank«reich, es sey unter dem Titel einer Rückgabe oder einerAbtretung, an England sollen überlassen werden."

VII. „Daß die Ländereyen und befestigten Oerter indem nördlichen Amerika derjenigen Nation ungestört ver-bleiben sollten, welche jede von ihnen zur Zeit des allge-meinen Friedensschlusses in Besitz haben würde."

Dann wurde noch als das VIII. Bedingniß verlangt,daß diese Federungen und derselben Bewilligung so langeinwollkommnes Geheimniß bleiben sollten, bis dieselbenmit Genehmhaltung der unterhandelnden Theile würdenbekannt gemacht werden.

Diesen Bedingnissen wurden als wesentlich zu denPreliminarien gehörend folgende drey beygefügt.

I. „Sicherheit, daß die Kronen Frankreich undSpanien niemals auf eine Person könncen vereinigetwerden."

H. „Die Befriedigung jedes der Bundögenoffen."

III. „Die Wiederherstellung und Erhaltung derHandelschafk." I

Der Herr von Torcy meldet in seinen Denkwürdig-keiten, wenn England die Bedingnisse, welche eö zu Gun-sten seines Handels foderke, sämtlich waren zugestandenworden, so hatte es die Handelschaft aller übrigen euro-päischen Nationen zu Grunde gerichtet; ganz gewiß einübertriebenes Urtheil! England hätte nur in dem spani-schen Amerika überwiegende Vortheile vor den Franzosen«riangt. Derselben Handelschaft allein wäre in der Ge-fahr gewesen, Nachtheil durch die englische zu leiden.