zra Sechste Abhandlung.'
chain, mit allen Kastellaneycn dieser Städte und Fe-siungen."
„Der König von Frankreich sollte alle Festungenund Städte der ehemaligen spanischen Niederlande, vonwelchen er noch im Besitz ist, oder dazu er noch wahrenddes Kriegs gelangen möchte, zurückgeben. Ein Theilvon denselben sollte ebenfalls den Staaten, so viel mandienlich finden wird, zu einer Grenzbedeckung überlassenwerden."
„Der König sollte auch denselben den Tarif von demregsten Jahre, und die Befrcyung von fünfzig Pfen-nig auf jede Tonne Holländischer, in dieses Königreicheinzuführender Kaufmannswaaren, versichern."
„Jedoch sollten diese Artikel zu Gunsten der Republiknicht eher durch Beystand Englands beschlossen und un-terzeichnet werden, bis der Barriere- Tractat zu der Kö-niginn Vergnügen völlig erläutert seyn wird."
Hatte zwischen diesen dreyen Mächten, dem Kaiser,England und der Republik aufrichtige Eintracht gewal-tet , so wäre es ein leichtes Geschäfte gewesen, alle dieseArtikel, so gar Litte, ja wahrscheinlich noch ein mehrcrS,von Frankreich zu erhalten.
Die von England an die Republik begehrte Erläu-terung, oder vielmehr Aenderung des Barriere-Tractars,bestund darian: „daß Neuport, Dendermünde, Gentund alle die Oerter, welche mehr eine Barriere gegenEngland, als gegen Frankreich waren, entweder derRepublik nicht sollten übergeben werden, oder wenig-stens nur auf eine solche Weise, daß dadurch Großbri-tannien in Ansehung der Niederlande der freye Ein- undAusgang nicht gesperrt werde."
Ferner, „sollte der siebente Artikel, welcher denStaaten die Gewalt ertheilt, im Fall eines Angriffes soviele Volker als denselben beliebet, in die Platze derNiederlande zu legen, dahin erläutert werden, daß vier
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