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Ueber die Unterhandlungen zu Utrecht.
ses allein von einem Angriffe von Seiten Frankreichsverstanden werde."
„Und daß Großbritannien in seiner Handlung mit denNiederlanden die gleichen Freyheiten und Vorrechte ge-nießen soll, welche den Staaten selbst allda zustießen."
Alles Foderungen, die auf der Gerechtigkeit beru-hen, die aber der Furchtsamkeit und den Vortheilen einerhandeltreibenden Republik, die alle übrige davon abzu-halten wünschte, nicht gänzlich angemessen waren.
Es war den englischen Bevollmächtigten auch nochinsbesondere aufgetragen, mit den Abgeordneten der sämt-lichen wider Frankreich verbündeten Mächte zu verabre?den, daß alle unter ihnen entstehende Zwistigkeiten un-ter ihnen selbst beygelegt werden sollten, ohne daß diefranzösischen Minister sich darein mischen dürften; —daß alle Ansprüche, die immer von einem Abgeordnetender Bundsgenossen gemacht werden, von allen übrigenunterstützt werden sollten; — daß man eine Zeit für dasEnde der Friedensversammlung bestimmen sollte, so wieMan auch den Anfang derselben fest gesetzt hätte. —Solche Vorschläge zu einträchtigen Gesinnungen undHandlungen stehen freylich immer schön in den Voll-machten der Abgeordneten, und sie würden zur Voll-streckung gebracht werden, wenn nur ein zuverlässigesMittel entdecket wäre, den Eigennutz und die EifersuchtZwischen verbundenen Staaten, die sich zu einer Frie-denshandlung versammeln, auf immer zu verbannen.
Die Abgeordneten der Republik gaben noch vor derEröfnung der Friedensversammlung das erste Beyspiel,daß ihnen die Einkracht mir England nur sehr schwachn»i Herzen liege. Da die englischen Abgeordneten auf dieAbänderung des Varriere-TractatS drangen,. damic der-selbe der Kammer der Gemeinen könnte vorgelegt wer-den, zeigte von Buys, der immer im Namen allerÜbrigen Abgeordneten der Staaten das Wort sührete,Nichts als Widersetzlichkeit. Anstatt dem Ansuchen der
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