Ueber die Unterhandlungen zu Utrecht.
Verzichtleistungcn übrig, um Europa zu beruhigen unddie Vereinbarung beyder Kronen zu verhindern.
Der Vorschlag der Königinn fand an dem französi-schen Hofe so wohl, als an dem spanischen starken Wi-derspruch. An dem erstem wollte man behaupten, ob.gleich der König unumschränkter Herr in seinem König-reich sey, so besitze er dennoch nicht so viele Gewalt, dieFundamentalgesetze des Königreichs aufzuheben. Aber,schreibt der Herr von Torc^, ') wenn dieses als desKönigs Entschluß dem englischen Hofe auf sein Memo-Nal zur Amworc ertheilt worden, hatte der König allerHoinung zu einem vortheilhaften Frieden zu gelangenentsagen müßen. — Sich zu verstellen würde einsunnütze Tücke und der Aufrichtigkeit gerade entgegen ge-wesen seyn, welche beyde Mächte von dem Anfang derFriedenshandlungen an gegen einander bewiesen hattemDer Marguis von Torcf? mußte auf ausdrücklichen Be-fehl seines Königs mit dem englischen Stamssecretairvon S. John, oder Lord Bolingöroke, einen Brief-wechsel anfangen, in der Hofnung daß die englischenStaatsbedienken sich etwa durch Vorstellungen möchtengewinnen laßen, den Vorschlag ihrer Königinn, demErbrecht auf Frankreich zu entsagen, fallen zu laßen.Der Marguis, nachdem er zuvor das Gutachten dergrößten Rechksgelehrten eingezogen, meldete dem Lord:„daß die verlangte Verzicht keine Gültigkeit habenkönne, weil sie den französischen Grundgesetzen, Kraftderer der nächste Prinz des königlichen Geblüts der noth-wendige Kronerbe sey, entgegen wäre; daß Man inFrankreich dieses als ein göttliches Gesetz von allenZeiten her angesehen habe, welches durch keine Verzichtkönnte aufgehoben werden; daß wenn gleich der Königin Spanien seinem angestammten Recht aus Liebe zu
dem
2) Man sehe die Nemolres. Th. III. S- >79-