Sechste Abhandlung.
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dem Frieden und um dem König, seinem Großvater,zu Willen zu seyn, entsagte, man sich selbst betrügen,und auf eitel Sande bauen würde, wenn man eine solcheVerzichtleistung für ein genügsames Mittel ansehe, ei«nein Uebel vorzukommen, welches man vermeiden woll-te." Bolingbroke antwortete: „daß wenn mangleich in Frankreich dieses für ein göttliches Rechthalte, man hingegen in England der Meinung sey, daßein Prinz sich seines natürlichen Rechts durch eine frey--willige Verzicht begeben könnte, und daß derjenige, zudessen Vortheile diese Verzicht geschehen sey, in seinenAnsprüchen mit Recht von denen Machten unterstütztwerden könnte, welche die Gewährleistung über einensolchen Vertrag übernommen hatten." Er wiederholte,was Frankreich gleich in dem Anfang dieser besondern ;Unterhandlung war angekündiget worden: „wofern dies ivon der Königinn vorgeschlagene Mittel, oder ein an-deres gleich kräftiges nicht angenommen würde, !müßte die Friedenshandlung zu Utrecht aufgehoben wer-den." Diese ernstliche Sprache bewog den König vonFrankreich, seinem Enkel zuzuschreiben, er möchte seineUmstände sorgfältig überlegen, und dann eine geschwindeund feste Entschließung abfassen, ob es ihm möglich falleseinem Erbrecht auf die französische Krone zu entsagen,indem von diesem Entschluß entweder die Fortsetzung ei-nes unglücklichen Kriegs, oder aber ein vortheilhafterFriedensschluß abhängen werde.
Man gab also an dem französischen Hofe so vieles zuals man in England verlangte, daß ein Prmz vorn Ge-blüt auf sein natürliches Erbrecht zu Gunsten eines an-dern Verzicht thun könne. Es mag seyn, daß man ei-nen solchen Verzicht nicht für verbindend angesehen;eben so wenig, als der König selbst seinen und seiner Ge-mahlinn Verzicht auf die spanische Monarchie für ver-bindend hielt. Es hatte auch Frankreich nach dem Ab-sterben des Königs Karl ll. vvn Spanien ein Beyspiel
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