und Vermehrung der Einkünfte. 8z
§. 62.
Man kann vielleicht den einzigen Fall ausnehmen, Außer wennwenn durch die Erfindung einer neuen Abgabe ent-,^A"A^ueweder ein Policeyübelverstopfet undgehemmet, oder liceyübel ver-*der Nahrungsstand des Landes augenscheinlich besör-AA't werdenderc und vergrößert werden kann. Denn alsdannist eö die Schuldigkeit der Regierung, mit einer sol-chen neuen Abgabe nicht bis auf die sich ereignendenNothfälle des StaatS zu warten, sondern dieselbeso fort zu veranstalten; und die Cammer kann einesol-che Vermehrung der Einkünfte als einen Neben-zweck gar wohl mitnehmen. Aus diesem Grunde istes so gar unrecht nicht, wenn man einige allzusehrüberhand nehmende Arten der Pracht und der Ver-schwendung, die besonders der Cirkulation des Gel.des und dem Aufnehmen des Nahrungsstandes nach.theilig fallen; z. E. den allzuhäustgen Gebrauch desGoldes und Silbers zu der Kleidung und dem Ge-rathe, denallzugemeinen Gebrauch der Kutschen undPferde durch eine neue Abgabe darauf zu hemmensuchet. Allein die Sache erfordert dem ungeachtetallemal noch sehr große Ueberlegung, ob man nichtdemStaateaufandereArtdadurchgroßes Nachtheilzuziehen wird, z. E. daß sich reiche Leute mit ihremVermögen außer Landes begeben*). Denn dieMen»scheu lassen sich auch in ihren eiteln und thörichtenHandlungen nichtgerne einschränken, sondern sie wol«len in allen Dingen Freyheit haben, mitihrcm Ver.mögen zu thun, was ihnen gefällt.
2) In der That bleiben die Menschen nicht gern insolchen Landen, wo ihre gleichgültigen Handlun-gen eingeschränket werden, wenn auch die Wohl-fahrt des Staats wirklich dabey intercssiret ist.
Wie viel weniger also soll man die Freyheit dermenschlichen Handlungen einschränken; um nurdem Eigensinne und den Leidenschaften derjenigeneine Genüge zu leisten, die an dem Ruder derRe-F 2 gie-