Von den Einkünften aus den Regalien. 127
ba6 Eigenthum nicht nach den Ganzen bestimmetwerden kann, die auf der Oberfläche der Erde einge-führet sind, und hierunter gehören alle Dinge, diedurch den Bau unter der Erde zum Nuhen des ge-sellschaftlichen Lebens gewonnen werden müssen, alsMineralien, Salze, kostbare Steine, und überhauptalle Fossilien. Da nun diese Dinge solchergestalt zudem Privateigenthume nicht wohl schicklich sind, den-noch aber unter das gestimmte Vermögen derRepu-bllk gehören, und entweder zu dem allgemeinen Ge-brauche aller Mitglieder des gemeinen WesinS un-entbehrlich sind , oder doch zum Besten des Staatsgenutzet werden müssen: so ist nichts so natürlich,als dafi man die Verwaltung und Nutzung derselbender obersten Gewalt übeilaffcnhat, welcher ohnedemalle Angelegenheiten der Republik anvertrauet wor-den sind. Diese kann auch in derThat den Gebra chdieser Güter solchergestalt einrichten, daß so wohl alleUnterthanen daran Theil nehmen können, nach derMaaße, wie es das gemeinschaftliche Beste des ge.meinen Wesens nnd aller Glieder erfordert, als daßdieselben nicht zu Grunde gerichtet werden, welchesunfehlbar bey verschiedenen, z. E. den Waldungenund Jagden, geschehen würde, wenn der Gebrauchderselben einem jeden nach eigenem Belieben frei-stünde. Gleichwie aber zu der innerlichen Erhaltungund Einrichtung der Republik großer Aufwand ge--machet werden muß: so hat man ohne Schwierigkeitdarauf verfallen müssen, den Gebrauch und NutzendieserDinge solchergestalt zu veranstalten,daß dadurchzugleich Einkünfte oder bei eitesiesVermögen für denSraat aufgebracht werden könnte; wie sich denn an-derer Gestalt auch schwerlich Ursachen undMiktel aus»fündig machen ließen,warum einUnkerthan mehr oderweniger zu dem Gebrauche derselben zuzulassen wäre.