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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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170
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Der aus diesenverschiedenenErundsäi-e ent-standeneZustandde- Postweensin Deutschland.

17 O I Buch, 2.Abth. 2.Abschn. 2.Hauptst.

Reisen allemal einen großen Unterschied unter denPosten m ansehnlichen Staaten, und in kleinen Lan-den gefunden. Als ich einsmals im Winter auf ei-ner Reise in das Reich einen großen Wald zu paßi-rcn hatte; so wurde von der Post eines beträchtli-chen Rcichsstandes über vier Meilen, die doch durchden dickcsicn Wald gieugen, wo der tiefste Schneelag, nicht länger als sechs Stunden zugebracht; al-lein , die darauf folgende Post eines kleinen Reichs-siandcS fuhr auf einer Station von zwo Meilenzween völlige Tage, wobey ich beständig absteigenund zu Fuße gehen mußte. Das Lustigste bey derSache war, daß jemand aus dem Cammer-Collcgiodes kleiner» Rcichsstandes bey mir war, dem eSnicht besser crgieng. als mir. Dieser versicherteunter Wcgenö, wie er den Postmeister ansehen woll-te. Er that es auch, als wir endlich ankamen.Allein, der Postmeister brachte ihn mit wenig I'Sor-ten zum Stillschweigen. Diese nachdrücklichenWorte bestanden darinnen, daß ihn die Eammer erstbezablen sollte; alsdann wollte er bessere Pferdeschaffen.

§. iZo.

Aus diesen verschiedenen Grundsätzen und Betra-gen der Stande in Deutschland, ist nun ein ganz be-sonderer und fast in allen Landen verschiedener Zu-stand der Posten entstanden. In vielen Landern,besonders in Oberdeutschland, hat daS Haus Taxisganz allein das Postregal auszuüben; und sowohl sah-rende als reutende Posten gehören demselben zu. Invielen andern Staaten hat dieses Haus nur die reu-kenden Posten, die fahrenden aber hangen von demLandesherrn ab. In einigen andern, besonders inden nördlichen Gegenden, hat das Haus Taxis nureinige reutende Posten auf den ältestenRouten, undeinige mächtige Reichsstande haben das Posiregalnicht allein mitgänzlicherAuSschlikßung deS General-Reichs-Post-Amtes im Besitze, so daß die taxifchenPosten nur bis an ihre Gränze gehen; sondern sie ha-ben