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Von dem Postregal.
benauch die Ausübung dieses Regals in benachbartenkleinen Staaten hergebracht. Bey diesem Zustandewird es auch unfehlbar sein Verbleiben haben, zumalda die Gerechtsame des Hauses Taxis in den neuestenWahl-Capitulationen mehr befestiget, und diesesHaus nunmehro wegen des führenden General.Reichs-Postamteö in das fürstliche Collegium einge.führet worden, und mithin an den lasten des ReichesTheil nimmt.
§. rZi.
Diese kurze Vorstellung von dem Ursprünge und Daraus folget,dem Zustande des Postwesens in Deutschland, giebt men"a^in°dienunmehro von selbst an die Hand, daß man keinen Richtschnur inandern Grund und Richtschnur des Postregals an. ^ P^res«^nehmen kann, als das Herkommen. Wenn auf seyn kann.Seiten derReichsstande nicht gezweifelt werden kann,daß dieses Regal eine der Landeshoheit an und vorsich selbst anklebende Gerechtsame ist; so ist auf derandern Seite gleichfalls gewiß, daß die Posten inDeutschland entstanden sind, ehe die Landeshoheit indem westphalischen Frieden den Reichsstanden genug,sam versichert war, und daß die Reichsstande nichtallein dieBeleihung des Hauses Taxis, und die An-legung der Posten in ihren Landen ohne Widerredegeschehen lasten; sondern auch das Postwesen als ei.ne vorzügliche kaiserliche Gerechtsame oder Reserva-tum verschiedentlich anerkannt haben. Ob nun zwardie meisten Reichsstande nach der Zeit ihre Grund»sahe und Meynungen hicrinnen geändert haben; sokann doch dieses so wenig, als die in dem westphali-schen Frieden vollkommen versicherteLandeshoheit ei»ne solche Wirkung hab en, daß dadurch dasjenige wie.der abgeändert werden könnte, was der Kaiser oderdas General. Reichs-Postamt durch die stillschwei.gende Einwilligung der Reichsstande einmal herge-bracht