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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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205
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Von dein Ferftregal. 22z

»ls ein jeder- dieses, oder jenes Stück, von der Ober.flache der Erde zu seinem Unterhalte bearbeitet, inseinem Besitze und Gewahrsame hat, und andere vondem Gebrauche desselben ausschließt; denn hierinnenbesteht eigentlich das Privateigenthum. Alle diejeni-gen Theile der Erdfläche, welche keiner besondern Be.arbeit ung bedürfen, und die eine allzu große Erstre«ckung haben, als daß sie in dem Besitze und Gewahr«same «einer Familie erhalten, und andere von deren Ge«brauche ausgeschlossen werdm könn kcn, gehören also ei«genrli ch nicht zum Privateigsnthume, sondern bleibenallen Menschen, die einen gewissen Bezirk bewohnen,gemeinschaftlich. So bal) nun diese Menschen inein gemeinesWesen zusammen treten,und einenStaatoder e inVolk ausmachen; so and alsdann solche zu demPrivakeigenkhume nicht gezogenen, sondern gemein«schaftlich verbliebenen Stücke das allgemeine Eigen«thum des Staats, welches ingewissem Betrachte demPrivakeigenkhume entgegen gesetzet ist. Von dieserBeschaffenheit nun sind vornehmlich die großen Wal«der; und es ist kein Zweifel, daß nicht dieselben beyder Anbauung der Erde, so viel man nicht zu derenCulturauszurooden genöthigetgewesen ist, allen Ein-wohnern eines Bezirkes gemeinschaftlich verbliebensind. Wenn man aber eine oberste Gewalt über sichgesetzet hat; so hat diese natürlicher Weise, wie überalle Angelegenheiten des Volkes, also auch über diegemeinschaftlichen, und zu dem allgemeinen Vermö«gen des Staats gehörigen Wälder die Vorsorge undDireetion übernommen, und bey Vermehrung derEinwohner über den gemeinschaftlichen Gebrauch ge«wisse Gesetze und Einrichtungen gemachek, damit dieWaldungen, als ein zu dem menschlichen jeden un-entbehrliches Stück, nicht ruiniret werden möchten.Damit aber die Wälder destomehr geschonet und er«halten werden könnten; so hat man den nahgelegenen

Gemein«