24V iBuch, 2.Zlbth. 2.Abschtt. z.Hauptst.
sähe in der Kürze mittheilen, die unsers Erachtensbey dem Jagdwesen und der Verwaltung dieses Re-gals anzuwenden sind.
Es ist in der That unbegreiflich, wie ein Regent,der Nur in etwas Billigkeit hat, mit ungerührtemHerzen gestatten kann, daß öfters die ganze Aern-te,die Frucht aller Bemühungen des Landmannes, dieHoffnung des ganzen Jahres durch einen allzusicukenWüdstaud verwüstet und verderbet wird; wie er zu-geben kann, daß solches seinen Unterthanen wider-fahrt, für die er väterlich zu sorgen schuldig ist, unddie doch Steuern und Abgaben entrichten sollen; ge-setzt, daß sie auch wegen des Wildschadens etwas ge-mäßigter sind, als in andern Gegenden. Allein, dieJagdbedicnren tragen auch hieran zuweilen großeSchulden. Viele unter ihnen, weil sie Mit nichtsals wilden Bestien umzugehen gewöhnet sind, empfin-den gar wenig von Mitleiden und Menschenliebe, undstellen dannenhcrv dem Regenten, mit dem sie viel öf-ters zu reden Gelegenheit haben, als die armen Un-terthanen, den Schaden gar klein und geringschätzigvor; und die harten Anordnungen wegen des Wildesrühren gemeiniglich von ihrem Antriebe her. Amweitesten wird wohl die Sache getrieben, wenn esden armen Unterthanen nicht einmal erlaubet ist, dasWild abzuwehren, wie mir wirklich bekannt ist, daßdie Jagd- und Forst-Bedienten an einigen Orten dieSache so weit treiben wollen» Das heißt wirklich biszur Tyranney schreiten.
H. tgo.
Dernünsnge Ach bin weit entfernet die Jagdlust zu verwerfen,remJagdwesein und an den Regenten ein so unschuldiges Vergnügenzu tadeln, als sie sich durch die Jagd machen, dienicht allein zu ihrer Gesundheit gereichet, sonderndie auch zu verschiedenen Geschicklichkeiten und Tu-genden die Hand biethet, oder doch zu einerArt derUebung darinnen Gelegenheit giebt. Nur muß die-se Lust mäßig und ohne Bedrückung der Unterthanen
und