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Von dem Iagdregal.
»nd VersplitteniNg der Einkünfte des StaatS gebrau-chet werden. Man muß dannenhero zum erster»Grundsätze dabey annehmen, daß, wenn auch ausdem Iagdregal keine Einkünfte und kein Ueber schußin die (Lassen des Regenten fließen, es doch wenig-stens solchergestalt eingerichtet werden müste, daß dieEinkünfte daraus zu den Iagdlustbarkeiten zureichen.Sodann muß man gleichfalls zur Regel annehmen,daß nur ein mittelmäßiger Stand des Wildes in denfürstlichen Forsten und Waldungen zu unterhaltensey; indem ein allzugroßerWildstaud nichkallein dieFelder der Unterthanen verdirbt, sondern auch denWaldungen selbst nachrheilig ist; und wenn fast garkenl Wild geschossen wird, auch wenig Einkünfte undNutzungen davon entstehen; wie denn, wenn sonder-lich ein starker Wildstand nicht weit von der GränzedeöLaudes gehalten wird, das Wild in benachbarterHerren Wälder übergeht und diesen zuNutzen kommt,welches sich auch mitten im Lande in Ansehung derJagdreviere der Vasallen ereignet. Weilaber dochein starker Wildstand mit zu der Iagdlust gehöret;so sollten alle Regenten einen ansehnlichen Thiergar-ten anlegen, der so übermäßige Kosten eben nichtverursachet. In diesem könnten sie nach verschiede-nen Abtheilungen sowohl Schwarz- als Roth-Wildin solcher Anzahl und Menge unterhalten, als es ih-nen nur immer beliebete; und ein solcher Thiergartenkönnte durch Alleen und Parforce-Jagd-Wege aufdas allerbeste zu ihrer Iagdlust eingerichtet seyn. Inallen übrigen Forsten und Waldungen sollten sie dieVorsorge für die Jagden und die daraus zu ziehen-den Einkünfte ihren Cammer- Collegiis mit Zuzie-hung des Ober- Hoft und Land-Jägermeisters über.lassen, ob sie gleich auch hierinnen sich der Iagdlustnach Gelegenheit der darinnen befindlichen besondernArten von Wildpret, z. E. der Auerhahnen-Palz,CameralwlstensiH. UTH. O der