AZ2 i Buch, 2.Abth. 2.Atfchn. S.Hauptst.
und es ist bergmännische Hoffnung vorhanden; so mu-ther man diesen Gang bey den Berggerichten, das ist,man hält um die Erlaubniß an, denselben nach denBergrechten bauen zu dürfen, die man durch den soge-nannten Muthzettel oder Muthschein erhalt, wobeyman die Maaße anzeige», muß, die man zu haben ver-langet, und die man alsdann verloren zugemessen be-kömmt. Em Maaß ist gemeiniglich 40 jachtern, oderauch nur 28, lang, und 7 jachtern breit, und werden ne-ben der Fundgrube ausgenommen, die nach den ver-schiedeix-n jände'N bald 60, bald 4s, bald nur 28 jach-tern in sich enthält. DieseMaaße zusammen heißenein Feld oder eine Zeche; und derBerg bau daraufwirdentweder von einer einzigen Person unternommen, dieei» Eigenlöhner genennctwird, oder derErffnder undMutter des Ganges vereiniget sich mit vielen andernPersonen, um diesen Bau mit vereinigten Bemühun-gen zutreiben; und eine solche Gesellschaft heißt eineGewerkschaft, die das Feld nach 128 unsichtbaren odereingebildeten Theilen, welche Kuxe genennet werden,unter sich vertheilen, dergestalt,daß ein jeder mehr oderweniger Kare übernimmt, nachdem er Vermögen hat,und baulusiig ist. Nach diesen Kuren werden sodannnicht allein die Kosten oder die Zubuße zusammen ge-bracht,sondern es wird auch der Gewinnst,oder dieAus-beute, nach denselben an die Gewerben ausgetheilet.
Die'e Anzeigen sind vornehmlich, wenn aus einemsanftanfsteigenden ziemlich hoben Gebirge hier unddort Quellen, oder kleine Bache, hervor kommen,oder sich sonst hin und wieder eine Nässe zeiget:wenn diese Wasser in der Untersuchung inincralischbefunden werden, oder kleine Stückchen wirklichenMetalles, oder Erz:es, bey sieh führen; »nenn dasGestein des Gebirges fest und fein ist, und nicht ausSandsteine, oder andern groben Steinartcn besteht:wenn sich in diesem Gesteine an Orten, wo es ent-blößet ist, Klüfte zeigen, die entweder leer oder mit
einer