Don dem Münzrcgal. zvz
kaufte; Silber mit ihrem schlechten Gelde bezahlen,und runde re Länder gleichsam damit überschwemmen,in gut en Schranken Heiken kennen, daß sich ihre Aus-münziung größtenteils von sclbstlcgenwüd. Jedochsind bu;y diesem Verkaufe zweyerleyUmstände nöthig.Man muß nämlich das Silber nach seinem wahrenPreist e bezahlen, und dieser Preiß muß mit dem Wer-the de s Geldes genau übereinstimmen, ohne ausdenPrä geschah etwas z» rechnen. Die Engelländer ha-den sich bey einer ähnlichen Einrichtung, daß sie denPrivatpersonen ihr Gold und Silber ohne alle Kostenvermü nzen lassen, sehr wohl befunden Sodannmuß der Landesherr den Gewerben, so in Gold undSilber arbeiten, das Benöihigte von diesen Metallenwieder zukommen lassen, ohne darunter den geringstenVortheil zu suchen; wobey aber verschiedene Anstal-ten, z, E. die Stempelung der gefertigten Arbeiten,nöthig sind. Eine solcheEmrichtung hat in den öster-reichischen Staaten statt, und ist in der That vongroßem Nutzen.
Wenn der Landesherr den Gold - und Silber-Ver-kauf in feine,. Landen ausüben will; so kau» solchesauf keine andere Art geschehen, als daß er dasselbegenau nach seinem wahren Werthe bezahlet. Außer-dem würd-.' die strengste Aufsicht und Bestrafung dieUnterthanen nicht zurückhalten, dasselbe in andereLande zu schaffen, wo sie mehr dafür zu bekommenwissen. Geschiebe aber die Bezahlung nach dem wah-ren Werthe; so bedarf es gar keiner großen Strenge.Man darf nur Leute bestimmen, welche in allen Städ-ten das zuin Verkaufe kommende Gold und Silber an-nehmen, und das Hausircu und Heiiiitischleichen derJuden nicht gestatten.
*^) Diese Einrichtung wurde unter Carl dem II. an-fangs nur auf gewisse Jahre gcmachet; und daSParlament legere auf gewisse eingehende WaarenAbgaben, um die Münzkosicn zu e> basten. Es wur-de dabey verfüget, daß jedermann I m,-i,»L Äus!an-dernjuach der Lrdming der Zeit, wie sie sich n c den
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