zo2 iBuch, 2.AbLH. 2.Abschn. y.Ha ptst»
ungleich Vortheilhaftigel-"), als unser ißigeö Münzwessen, wobey sich die Kaufleute durch Agio, Wechsel--CourS-Gelder, Provision und viele andere den Com-MerciennachrheiligeUmstande,diedemWucherThücund Thor öffnen, und zur Berückung der Einfältigendienen, helfen müssen.
Es ist in der That eine wahre Glückseligkeit für einLand, wenn nichts als gute Münzsorren darinnen cour-siren, und nian von dem verderblichen Agio und andernschädlichen Folgen eines schlechten Münz-Zustandesnichts weiß. Die österreichischen Staaten haben einesehr gute Münzvcrfassung. Man sieht darinnen, wennes nicht an der Gränze ist, wo freylich die Münzsortender Nachbarn coursiren, nichts als kaiserliche Gold-und Silber-Münzen, sehr wenig holländische Ducatcn,und noch weniger alte Louis blanc; und diese letztemwerden noch geringer als die kleineste Scheidemünzegehalten. Denn niemand sieht es gern, wenn er beyder Wechselung eines Ducatcn einen Louis blanc mitbekömmt»
§. 220.
Von dem lan- Unter die zu dem Münzregal gehörigen Rechte desVorkauf^des Regenten muß man auch den Verkauf des GoldesGoldes undSil- und Silbers in seinen Landen rechnen, und zwar vet^iers imLandc. man hierunter nicht den Vorkaufdieser Metalle-wenn sie durch die Bergwerke gewonnen werden, alswelches ein Stück des Bergwerksregals ist, sondernden Vorkauf alles sogenannten Bruchsilbers und an-dern verarbeitet gewesenen Goldes und Silbers, so instinen Landen verkaufet wird. Dieses Recht muß einRegent nicht außer Acht lassen, wie in vielen Länderngeschieht, sondern es ist sehr nöthig, daß die behörigenAnordnungen, Anstalten und Maaßregeln getroffenwerden*), damit es genau ausgeübet und nicht dasgeringste von Silber außerhalb Landes geführet wer-den möge. Hierdurch wird man diejenigen ReichS-stande,die sich aufAusmünzung geringhalcigerMünz-sorten befleißigen, und das in andern Staaten aufge«
kaustö