40 O iBuch, 2 .Abtheil.4.Abschnitt.
Vierter Abschnitt.
Von den
Rechten -er obersten Gewalt,die zufäl-
liger Weise Einkünfte abwerfen.
§. zoz.
Auf "A M /Endlich kommen wir aufdie vierte Hauptquelle derGnkünftc statt ^ ordentlichen Einkünfte des StaacS. Dieses sindfinden. diejenigen Rechte der obersten Gewalt, die nur zufälli«ger Weise Einkünfte an die Hand geben (H. ?>.).Man kann diese Einkünfte auf zweyerley Art zufällignennen. DieobersteGewalt,welcheralleAngelegen«beiten der Republik anvertrauet sind, indem sie die«selben nach Maaßgebung des großen Endzweckes, densie sich vorgesetzet hat, nämlich der gemeinschaftlichenGlückseligkeit, verwaltet, findet hin und wieder Gele«genheit, einige Einkünfte dabey zu erheben, ohne daßsie sich diese Einkünfte zum Endzwecke dieser Angele«genheiten vorgesetzet hatte, und ohne daß der dabeyeinzig und allein vorwaltende Endzweck des gemein«schaftlichen Besten darunter etwas leidet. Sodannkann man diese Einkünfte auck zufällig nennen, weilsie sich bloß aufzufälliqe Beschaffenheiten und gewisseVorfalle, entweder der gestimmten Republik, oder derobersten Gewalt, oder derjenigen Unterthanen grün«den, die zu diesen Einkünften etwas beytragen. Unter«dessen ob gleich allediese Einkünfte aus ungewissen Zu«fallen beruhen, von denen man nicht im voraus bestim-men kann, ob und wie viel jährlich dadurch einkom-men wird: so machen doch alle diese Zufalle zusam»men jährlich schon etwas ansehnliches aus; und es wirdwohl niemals ein Jahr vorbey streichen, in welchem
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