durch den Weg des Credits. 457
darauf an, daß man den Gläubigern, als Interessen-ten derTontine, nur gemeine Interessen bezahlet, dahingegen die Interessen der Absterbenden den Ueberle-benden allemal zuwachsen, so, daß endlich der leHtüber-lebende alle Interessen des durch die Tontine aufge-nommenen Capitals genießt; und nur nach dessen Ab-sterben, fallt die ganze Summe, benebst den Interes-sen dem Staate anheim; wie denn eine gewisse Pri-vatperson in Frankreich noch zu unsern Zeiten alleJahre dreymal hundert tausend Livres Interessen ver-schiedene Jahre von einer Tontine gezogen hat, diezu Anfange der Regierung Ludwig des vierzehnten er-richtet wurde. Hier muß nun zwar der Staat ein76 bis 80 Jahre hindurch, die völligen Interessen aus.zahlen, dahingegen er den Vortheil hat, nur gemeineInteressen mit weniger» Kosten zu entrichten. Esist auch kein Zweifel, daß eine Tontine ungleich vor-theilhaftiger für den Staat eingerichtet werden kann,wenn man die Interessenten nach ihremAlter in gewis-se Classen bringt, den Classen eines hohem Altersmehr Interessen, den von jüngern Jahren aber weni-ger als gemeineInteressen zahlet, und die Verfügungmachet, daß nur in jeder Classe die Interessen der Ab-sterbenden den Ueberlebenden zuwachsen. Bey die.ser Einrichtung ersparet der Staat zeitiger einen Theilder Interessen, weil die Classen von dem hohem Alterschon in dreyßig bis vierzig Jahren aussterben wer-den '-).
") Man kann z.E. bey einer Tontine neun Classen ma-chen, und denen von i bis 5 Jahren, z pro Cent, denenvon 5 bis lo Jahren, g4 pro Cent, denen von ro bis15 Jahren, 4 pro Cent, denen von 15 bis 22 Jahren,44proCent, denen von 25 bis zo Jahren, 5 vorn hun-dert, denen von 2; bis zo Jahren, 54, denen von zobis 40 Jahren, 6, denen von 40 bis zo Jahren, dj,und denen von 50 bis 70 Jahren, 7 pro Cent Interes-sen geben. Auf diese Art bestreuet man die TontineFf 5 nur