456 Aufbring. -es außerord. Aufwandes
dieser Anstalt kömmt daraufan, daß den Gläubigernein etwas höheres Interesse, jedoch nach Maaßgebungihres Alters, Leibes- und Gesundheits-Zuftandes ge.zahlet wird, mit der Bedingung, daß nach ihrem To-de das Capital anheim fällt; und die Gläubiger erhal-ten hier mehr Interessen, nach derMaaße, wie ihrAlter hoch, und ihr Leibes- und GesundheitS-Zustandschwach ist. Diese Anstalt hat wenigstens vor andernSchulden den Vorzug, daß der Staat endlich dasganze Capital gewinnt, da hingegen bey nicht allzuguter Wirthschaft gemeiniglich die Schulden ewigbleiben, indem man immer ein Loch zu und das andereaufmachet. Sie verschaffet auch den Vortheil, daßder auszuzahlenden Interessen, nach und nach immerweniger werden. Man hat aus den Verzeichnissender Gebornen und Gestorbenen angemerket, daß we-nigstens von dreyßig Menschen jährlich einer stirbt.Dieses ereignet sich also auch bey den Gläubigern, soLeibrenten besihen; und es ist mithin wahrscheinlich,daß sich dieauszuzahlenden Interessen alle Jahre ver-mindern werden. Unterdessen haben doch die Leibren.ten einige Unbequemlichkeiten für den Staat. Manmuß wenigstens anfangs höhere Interessen auswen.den, als die gemeinen Interessen aufdaS erhaltene Ca.pital betragen würden. Sodann erfordern die Leibren.ten viele mühsame und weitläuftige Untersuchungenvon dem Alter, der jeibesbeschaffenheit und dem Ge-sundheitszustände derInteressenten. Man muß alsoaufdiese Anstalt viele Bedienten unterhalten, die folg.lich gleichfalls beträchtliche Kosten verursachen.
§. z6z.
durch^Tonnnen Es scheinen demnach dieTonkinen gewissermaßen
Geltauftnrige; vorzüglicher zu seyn. Sie sollen in Frankreich erfun-diese!-den, und von ihrem Urheber Tonti also genennet wor-den seyn. Ihr Unterschied von den Leibrenten kömmt
darauf