492 Von den Grundsätzen u. Maaßregeln
ken gegründet ist; so wenig wird sie doch in derWeltbeobachtet. Ich will gar nicht von solchen Hosen re.den, wo inan einmal zur Prachr und Verschwendunggeneiget ist, und wo diese Dinge ihren großen Wegfortgehen, wenn es gleich an vielen nöthigen und nütz-lichen Ausgaben ermangelt. Nein,ich will nur solcheHöfe zum Benspiele aufführen, wo man in der Thataus eine gute Ordnung und Einrichtung des Cameral-wesins bedacht ist. Aber auch bey solchen findet mangar nicht selten, daß öfters verschiedene Tonnen Gol-des jährlich auf cnibehrlicheGebaude verwendet wer-den; und zu Beförderung der Commercien undMa-riufacmren/ind etwan höchstens ein zwanzig bis dreys-slg raufend Thaler jährlich ausgesetzet. Man höretauch in diesen und jenen Reichen von großen Geschen-ken und Belohnungen an die obersten Staatsbedien-ten, die sich öfters, z.E. in Frankreich, bey einem ein.ziaen Munster arif vielehundert tarnend Livres ersire-cken; und sxx Staat lst doch mit unermeßlichenSclnilden bescbwerer, viele nöthige Ausgaben sind 'ehrsparsam ein .u-rick rer; und die Unterthanen seufzen un-ter der Last unerschwinglicher Abgaben.
§. ZYZ.
mußÄer^!e" glücklichsten ist wohl derjenige Staat, bestenArten des Ärf- Eameralwefen fick in solchem Zustande befindet, daßwandese>i>e0-e- N'cht allein die nothwendigen u. nützlichen Ausgaben,suchen. sondern auch der zur Wohlansiandigkelt, Zierde undPracht des Hofes und des Landes vernünftiger Weifeerforderliche Auswand in behöriger Maaße besirittenwerden können. Wir sehen es demnach als diezwölf-ke Regel an, daß man sich bearbeiten muß, dasCa-meralmcsen in solche Verfassung zu setzen, damit manallen diesen dreyerley Arten der Ausgaben eine Genü-ge leisten kann. Dieses geschützt nun vornehmlich,wenn man in keinerlei,-Art der Abgaben etwas über-flüssiges