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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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498 Von den Grundsätzen u. Maaßregeln

mehr erwartet, als man sich von einer Privatpersonzuversprechenhak; und geschieht diesesnicht, sowirddadu'ch allemal zu geringern Begriffen und zuweilenzu nachteiligen Urtheile» Anlaß gegeben. Jedoch istmeine Meynung gar nicht, daß sich die Falle sehr häu-fig ereignen müssen, in welchen die Ausgaben durch dieeigene Hand des Regenten gehen.

Die Republik der vereinigten Niederlande machete imvorigen Jahrhunderte ein Gesetz, daß ihre Gesanotenan auswärtigen Höfen bey ihrem Abschiede die ge-wöhnlichen Geschenke durchaus nicht annehmen soll-ten, ob sie gleich nach wie vor fortfuhr, denen an sieabgeschickten auswärtigen Gesandten bey ihrem Weg-gehen die vorhin eingeführten Präsente zu reichen.Vermuthlich hat sie bey diesem Gesecht M Ursache ge-habt, daß ein ansehnliches Geschenk nicht selten einenEindruck anfven Gesandten machet, dem Staate, vondem er es empfangen hat, bey Gelegenheiten, wenner an einem andern Hofe als Abgesandter sieht, oderzu pause alö Minister gebrauchet wird, gn.e Dienstezu leisten. Allein, diese Ursache scheint doch nicht hin-reichend zu sevn, einer so durchgängig eingeführtenGewohnheit sich zu widersetzen: uno Wicgnefvr. ma-chet verschiedene harre Anmerkungen darüber. Ichkann nicht sagen, ob dieffs Gesetz noch heutiges Tc ge-statt findet. Wenigstens erinnere ich mich nicht, ir-gendwo etwas gelesen haben, woraus sich die Aufhe-bung desselben schließen ließe.

§. ZS9«

Manmußauch Alle diese Grundsätze, die wir bis hieher aus dendcs^Swat^die in der Einleitung festgesetzten zwo großenGl undregelnallgemeinen abgeleitet haben, gründen sich besonders auf die Na-^geMvörÄugm kur der Ausgaben des Staa-ö und das Wesen derheben uno dar- Republiken selbst. Es ist aber gar kein Zweifel, daß«bleittty""^ ^ nicht die Regierung bey ihrem Aufwande auch die-jenigen allgemeinen Haushalrungkregeln beobachtenmüsse,welche die Privatpersonen ber ihterWirthsthaftzur Richtschnur zu nehmen Haber, nzeil die große

Wirth-