zv2 Von den Grundsätzen u. Maaßregeln
So bald ein Aufwand auf besondere Rechnung desFürsten besteigen wird; so wird gemeiniglich alles vielreichlicher bezahlet, als wenn es aus dem Beutel einerPrivatperson geht. Da fallen Geschenke von den Ar«beusleucen an die Bedienten, welche die Aufstchr dar«über haben, daß sie vor andern zu dieser Arbeit gezo«gen werden; und in Betracht derselben richtet der Be-diente den Contract oder die Zahlung allemal etwasreichlicher ein, als gewöhnlich ist. Die Bedienten undAufseher suchen auch noch auf hundert andere Artenihren Vortheil mit Schaden des Fürsten; und den-noch lassen sie sich die Aufsicht auf die Güte der Ar-beit und den Fleiß derArbeiter niemals so sehr ange-legen sei,n,als wenn es aus ibrem eigenen Beutel geht.Ganz anders aber ist es beschaffen, wenn man die Sa-che einem Enrreprenneur admodiationsweise überläßt.Da alsdann der Schade und Verlust auf ihn selbstfallt; so richtet er alle seine Anstalten anfdas genaue-ste ein, und wendet alle mögliche Aufsicht bey derSa-che an. Die Cammer kann also die Sache durch dieAdmodiation in der That viel wohlfeiler bestreiten,undder Enrreprenneur kann doch seinen Vortheil dabeyhaben, der ihm sehr wohl zu gönnen ist. Man solltedemnach sich dieses Weges überhaupt bey allem Auf.wände des Staats bedienen, wo ein besonderer Fleißund Aussicht erfordert wird, und wo viel ungewisseAusgaben vorfallen *).
") Unter verschiedenen andern Einrichtungen derpreußischen Cameralverfassung, die von andern Hö-fen nachgeahmet zu werden verdieneten, ist es gewißeiue der vortrefflichsten Marimc», daß mau sich beyallen ungewissen Ausgaben der Encreprenncurs zubedienen suchet. So gar die Kosten, die zu dem Salz?sieden in den königlichen Kochen erfordert werden,sind in Bestand gegeben, dergestalt, daß für dasStück Salz zu sieden so und soviel bezahlet wird, derEncrepreimeur mag alsdann Schaden oder Vor-