bey den Ausgaben des Staats. 5OZ
theil haben. In der That kann auch dieser Wegnicht allein bey diesen und andern Siedwerken, son-dern auch bey allem andern ungewissen Aufwandsmit großem Vertheile gebrauchet werden, insbeson-dere wenn außerordentlicher Aufwand vorfallt, z.E.Seen, Moraste und Brüche auszu-rocknen, Dammeund andere Waffergebaude zu machen, und derglei-chen mekr. Unterdessen hat dennoch die Lämmerauch auf diesem Wege verschiedener Vorsichten nö-thig. Sie muß znforderst von mehr als einer SeiteAnschlage über dergleichen Koste» machen lassen;und diese Anschlage muß sie andern der Sache ver-st iidigen Leuten mittheilen, um ihre Erinnerungenund Bedenken darüber zu vernehmen. Sodannaber muß sie die Sache liciracionswesse demjenigenüberlassen, der sie für die wenigste Summe bestrei-ken will. Jedoch muß sie auch auf die Sicherheitund Beschaffenheit der Person sehen, vor allenDlngeii aber, ob er die Sache versteht und selbstein garer Wuth ist. Denn wenn ihm diese letz-ter» Eigenschaften ermangelten; so würde unge-achtet aller Sicherheit entweder die Sache nichtgelmgen, oder der Entreprenneur würde zu Grundegehen. Beydes aber kann aus verschiedenen Ursa-chen einem vernünftigen Eammercollegio gar nichtgleichgültig seyn.
§. 424.
Unter den allgemeinen Haushaltungsregeln ist ge- iz.Regel: Mantviß nicht eine der geringsten, daß man zu seinen vor.habenden Geschafften die besten und leichtesten Mittel mlsl'che u be-zu erwählen, und diese Mittel geschickt mir einander üracen iuchen.zu ve binden weiß (iTheil, §.4,9.440.). Ein ver.nünftiger Cameralist muß diese Lehren sehr wohl vorAugen haben; und in derThatkannerbeydemAuf,wände des Staats allenthalben vortreffliche Anwen.düngen davon machen. Besonders muß er sich zurRegel vorsetzen, die hier die achtzehente ist, daß er das-jenige, was mireinerleyKosien bestritten we, den kann,niemals mitmehrem und vervielfältigten Kostende-
I i 4 werk-