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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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504
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Z04 Von den Grundsätzen u. Maaßregeln

werkstelliget"). Wenn diese Regel wohl angewendetwird; so lernet man dadurch die Nebenkosten vermei-den, und verschiedeneAuSgaben durch eine? leyWeg be-streiken, wodurch gewiß vieles ersparet werden kann.

In diesen und jenen Landern werden zuweilen vor-treffliche Projecte und Anstalten entworfen, die denbesten Fortgang und für den Seaar den größtenNutzen haben könnten, wenn man die Nebenkostenkläglich zu vermindern wüßte. Allein, da werdensogleich bey solchen erst in der Geburt begriffenenAnstalten vornehme Bedienten aufgestellet, die nichtallein große Besoldungen haben wollen, sondern auchöfters von der Sache wenig verstehen, und fast alle-mal sich den Kopf wenig darüber zerbrechen, sondernsich auf ihre Subalternen verlassen, und ihren Ver-gnügungen nachhangen. Diese Subalternen, wel-che die freye Hand, so ihnen gelassen ist, öfters mis-brauchen, suchen bey der nein »Sache, die noch vielzu kahl ist, als daß ihr die Wolle ausgerupfet wer-den könnte, ihren Vortheil; und auf diese Art gebtöfters die nützlichste Anstalt zu Grunde, Allein, sogeht es, wenn man wenigstens durch die That äußert,daß man die Personen gen, mit Bedienungen, nichtaber die Bedienungen mit tüchtigen Personen versehenmöchte.

§. 40;.

mu^die^Kostm E>ne mit bet vorigen in großen Verwandtschaftni;-c erst selbst stehende, und zwar die neunzehenke Regel, istes, daßmthivenLiüma- man die Ausgaben nicht selbst erst nothwendig ma-chen muß. Dieses geschieht vornehmlich, wenn mannicht die rechten Mittel erwählet, die uns zu dem vor-habenden Endzwecke am leichtesten und bequemstenführen könnten. Denn wenn man den zu machendenAufwand und die darzu erforderlichen Anstalten undV. ktel nicht genugsam überleget, und einmal auödemrechten Wege heraus schreitet, oder auf weitläuftigeund ungeschickte Mittel verfallt; so schicket es sich füreinen Hof am allerwenigsten, sofort wieder zurück zu

treten,