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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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513
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oder dem Wirthschaft - Etat. 515

als die vernünftige Anwendung des bereitesten Ver-mögens, dieses Hauprmittel der Glückseligkeit desEraacs.

§. 412.

Vielleichtwe'-deneinigeglauben, daßman beydie. man densem allgemeinen A)irthschasts-Etak wenigstens den Et^hlÄafts-Untei schied unter den E.nkünften deöFisci und des Ae- Maoßgebu^rarii vor )luqen haben, und mithin auch einen Unter. ^ ttuterschie-schied unter den Hof - und Eamm-r Ausgaben, und und Aerariumdem jan 'esaus'wande machen müßte, so, daß folglicheigentlich zwenerley Wirkhschaftsecate nöthig waren. v^rncinet.Allein, obgleich nicht zu läugnen ist, daß dieser Unter,schied unter den Ausgaben hin und wieder wirklichstart findet; so habe ich doch bereits oben (§ 6z.) ge-zeiget, daß dieser Unterschied gar nichts wesentlicheszu,n Grunde hat; sondern abermals lediglich ausdem alten nunmehr» ganz geänderten Zustande vonDeutschland entspringt. Alle Ausgaben haben ganzeinerley Ursache und Endzweck, nämlich das Beste,und die Glückseligkeit des Staats; und man kannnichtden geringsten Schatten von einem in der Sachegegründeten Unterschiede zwischen Hof-und Cammer-AuSqaben und dem sandesaufwande erdenken. Ge-reich n etwa» die Hof- und Cimmer-Ausgaben we-niger zu dem Besten des fandes? Ich hoffe es nicht:denn alsdann waren sie em übelangebrachterAufwand.

Daher muß aus diesem Unterschiede, wenn er wirklichstarr findet, allerlei' Unbequemlichkeit und Irrung ent-stehen. Denn da man keine genügsamen und kennt-bare-i G äuze» zwischen Hof- und Cammer-Ausga-ben und landeoauswande angeben kann; so entsteht beyeiner jeden neuen Anstalt oder außerordentlichem Auf-wande, die Frage; ob die Einkünfte des Fi sci oder desAerarü denselben zu bestreiken haben; und eine jedeCaffe fiichetdenselben von sich abzuwälzen, gerade, alsCamepalwljsensch. U Lh. K k wenn