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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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522 Von Einteilung der Ausgaben,

pilel und Num- Jede Abtheilung hat ferner ihre Capitel; so hat z. E.wem. dje Abtheilung der Ausgaben wegen der Regalien, soviel Capitel, als es Regalien giebt; und jedes Capi-tel besteht endlick aus verschiedenen Nummern, welchedie besondern Ausgaben in sich enthalten. Z. E. DerAufwand auf das Zollregal kann folgende Nummernhaben. 3) Besoldungen, b) für Wegebesserung, c)zu Erhaltung der Zollhäuser, Brücken und Fahren,ck) zu Schreibematerialien. Zu allen diesen Abthei-lungen, Capiteln und Nummern, muß nun ein gewis-ses ausgeworfen werden, wie es die Beschaffenheit derSachs und der Umstände, die Nothburfc und das Be-ste desStaa'serfordern. Vielleicht dürftecäeinigenscheinen, daß es nicht nöthig wäre, dieUnkosten, die zuErhaltung der Sache und Erhebung der Einkünfteselbst aufgehen, mit in den allgemeinen WirthschaftS-Etak zu bringen: sondern man könnte diese Ausgabenabrechnen, und nur auf den Ueberschuß Betracht ma.chen. Allein, auf diese Art würde die Cammer denAufwandgarnichtgenugsam übersehen,und keineDer-befferungen hierinnenvornehmen können. Denn auchdasKleine muß in dem Cameralwesen nicht außerAchtgelassen werden, wenn man etwas Großes zusammenbringen will.

§. 421.

In großen Jedoch diese Classen und Eintheilungen verstehen»ur von kleinen Höfen. In großen Staaten mußclüffm.dmMli-man eine ganz andereAbtheilung in dem allgemeinenEtat Wlrthschafts-Etat machen. Hier sind die Kosten zu

EimMimg Unterhaltung eines bestandiaen Kriegesheereö, undmrd. überhaupt zu Beschützung des landeö so wichtig, daß

darzu allein öfters der größte Theil der Einkünfte er-fordert wird. Man hat dannenhero in solchen Staa-

ten von der Wichtigkeit dieser Ausgaben Gelegenheitgenommen, alle übrige Ausgaben diesenzur Verthei-digung