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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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530
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zzo Von den Ausgaben

nicht unbillig verfahren will. Man pfleget sie zwargemeiniglich bey vorfallenden Erledigungen in renk-liche Stellen bey den auf dem Fuße stehenden Regi-mentern einrücken zu lassen. Allein, alsdann >>. inlanger Zeit für alle OsficierS kcin Arancemem zu hof-fen , worüber viele brave Leute verdrisslich werdenund ihr Glück in andern Diensten suchen, die demStaarc vonreffliche Dicn'r« harten leisten können.Es ist also die hier vorgeschlagene Art in allem Be-trachte ungleich rarhsamer.

§. 4 - 8 .

Der ordentliche Wir müssen zuerst den ordentlichen Aufwand be«fim^AbthMun" trachten. Wenn wir die Natur und Beschaffenheit«encinMhcilcn. desKriegeswesenö und denUnterschied unter den darzugehörigen Ausgaben vor Augen haben, verwirklich inden meisten Staaten statt findet: so müssen wir vondiesem ordentlichen Alifwanve fünf Hauptabtheilun.gen machen. Diese sind l. derAufwand für das Krie-gesheer selbst, U. die Ausgaben für die Artillerie unddas geflammte Feldzeugwesen, Hl. die zu dem General-KriegeScommiffariat und allen darunter gehörigenAnstalten erforderlichen Kosten, !V. derAufwand fürdie Festungen des Sraats, V. die Unterhaltung der zudem Kriegeswesen gehörigenCollegiorum und andererzu dessen Ausnahme gereichenden Anstalten. Wir wöl-kn nun eine jede von diesenfünfLbtheilungen beson-ders abhandeln.

§. 429.

k DerAufwand Was nun die erste Abtheilung dieser Ausgaben oderst!bss ^Wc>Lc!°n den Aufwand für das Kriegesheer selbst anbetrifft: soSiegiment z u muß man zuförderst wissen, wie viel denn für eine ge.

unterhalten tv- Summe Soldaten werden köm.en.

Gemeiniglich rechnet man einRegimenk durch Bai schund Bogen, und Fußvolk undReuteren gegen einan-der, jährlich auf eine Tonne Goldes. Die Regimen-ter können aber alsdann schon stark seyn, und bey dem

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