für den Militair - Etat. 545
dem Commi'ssariat bey den Regimentern ein großesAnsehen giebt. Hierinnen aber stimmet die Einrich-tung fast in allen Staaten überein, daß das Commissa«riat das Proviant- Fourage- undFuhr-Wesen bey demKriegesheere besorget; und in Feldzügen geschieht dieganze Wirthschaft der Armee durch die Hände desConimisiariatS, man lebe nun aus des jandesherrnBeutel, oher von den Contributionen in des Feindesjande.
Das General-Feldpostamt, welches aus einem Ge-neral-Fcldpostmeister, verschiedenen Feldpostmeisiernund den erforderlichen Postillons besteht, gehöretgleichfalls zu dem Commissariat. Dieses verursa-chet aber gemeiniglich wenig Aufwand. DennwaSdie Couriers und Staffelten kosten, das gehl durchdie Posteinkünfce wieder ein. Man leget die Feld-post-Stationen gemeiniglich nur bis an das erste or-dentliche Postamt des eigenen Landes, oder einesneutralen Staats; und das General - Feldposiamtmachet mit den neutralen ordentlichen Postämternwegen des Porto und der Schließung der Paqueteeben solche Vertrage, wie sonst die Postämter untereinander zu thun pflegen, so gut es sich in den Um-ständen des Krieges will thun lassen.
Die Musterungen geschehen auf Anordnung desLandesherr,,, oder des Kriegcscollegii, durch einengewissen darzu verordneten Eommissarium, der zu«weilen ein General, zuweilen ein Gcheimder-oderHof-Kriegesrath, zuweilen auch ein Ober-Krieges««ommiffarius ist, wie denn auch wohl besondere Ge-nerals als Inspecteurs der Infanterie und Cavalle-rie zu dem Endzwecke der Musterung bestellet wer-den. Der Termin der Musterung ist gemeiniglichder letzte April, und ob sie gleich nicht allemal genauauf diese Zeit vorgeht; so wird doch der Bestand ei-nes jeden Regimentes oder Compagnie, nach diesemTermine untersuchet, welches der vornehmste End-zweck der Musterung ist. Jeder Mann muß sich vorden Musie,eommissarium persönlich stellen, der ihnnach den Rubriken der Musserlistcn befraget, ob erfreywillig angeworben, gesund und zu Diensten lüch-
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