für den Militair - Etat. 55z
und auf den Krieges-Etat ist darzu nichts ausgewor-fen. Ich habe ein u Vorschlag in dieser Sache ent-worfen, der aber hier zu weitlauftig ist. Ich werdedenselben einmal anderwärts mittheilen.
§. 448 .
Nachdem wir asten zu dem Kriegswesen erforder- Vondemaußer,lichen orden lichen Aufwand abgehandelt haben; so mandc'str^müssen wir noch etwas von dem außerordentlichen Kriegswesen,Aufwande reden. Wir werden uns zwar in den ^Punctenbe»Aufwand zu Krregeszeiten nicht einlassen. Dieses trachten ßrid.Buch wurde zu stark anwachsen, wenn wir uns nichteinzuschränken sucketen. Das nöthige ist auch beydem ordentlichen Aufwande erinnert worden. Allein,wir können ein paar Puncte nicht mit Stilleschwei-gen übergehen, die zu dem außerordentlichen Aufwan-de gehören. Der erste ist der Aufwand, der zu Feld-lagern erfordert wird, um die Soldaten auch inFriedenszeiten zu üben. Der andere aber kömmt aufdie Frage an, ob man nicht auf eine Miliz denkensoll, die zwar in Friedenszeiten nicht besoldet, son-dern nur zuweilen in den Waffen grübet wird, dieaber doch solchergestalt eingerichtet ist, daß sie inKriegeszeiten gleich bey derHand seyn kann. Kurz,die Frage wird von einer Landmiliz, oder dergleichenähnlichen Verfassung seyn.
§. 449 .
Wir haben schon in der Abhandlung von den Ver- Erstlich,dieFel!»theidigungsmitteln des Staats gezeiget, von wasNutzen es ist, wenn man das Kriegesheer des Som-mers in.gewisse Feldlager zusammen zieht (i Theil,
§.6z.); und da dieses in der That alle Sommer ge-schehen sollte; so scheint es, daß der Aufwand für die-selben seinen Platz unter den ordentlichen Ausgabenfür das Kriegesheer finden sollte, wie es denn so gar
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