für die Hofstatt. 561
abgesondert sind. Z. E. in Dannemark ist hierzu einebesondere Einnahme- und Ausgade-Easse, mit welcherdieFinanzcammer gar nichts zu thun hat. Düse Ad«miiiistration der Einnahmen und Ausgaben des HofesheHr die Part culiei-Eammer, und wird von demHerrn Ober-Hofmarschall, Grafen von Moltke, dirigi-ert. In diese Particnlier-Cammcr geht der sehr wich-tige Sund-Zoll, die ansehnlichen Zölle von Bergen undDromlxim, die Abgaben der Stadt Alton« und ver-schiedene andere Einkünfte ein.
§. 454.
Da der ordentliche Aufwand für den Regenten l. Decordent«und die Hofstatt eine große Menge von Gegenstän- §dcu?vf'lHtden in sich begreift; so müssen wir uns bemühen, sol- sich in ftHaupc»chen in gewisse Abtheilungen zu bringen. Meines «"cn eintheilenErachtenö giebt uns die Natur der Sache, und dieEinrichtung der meisten Höfe, vier Hauptarten andie Hand. Die erste ist die Chatoulle, und wasdaraus bestritten wird. Die zweyte ist das, wasbesonders zum Unterhalte des Regenten und seinesHauses erfordert wird. Diedritte istdieVefoldungund der Unterhalt für die Hofbedienten. Die vierteArt endlich besteht in den Ausgaben, die zum Ver.gnügen, den justbarkeiten und der Pracht verwendetwerden. W»r wollen alle diese Capitel nach der Reiheabhandeln.
§. 455 .
Die Chatoulle ist eine AuSgabecasse, die besonders '.DleÄusgakenzu dem unmittelbaren Gebrauche des Regenten be- ^stimmet ist, und woraus nichts ohne seine b sondere Numem untrehöchste Anordnung ausgegeben wird. Die Gelder ^so in diese Cassen eingehen, kommen entweder aus be.sondern Chatoullämtern und verschiedenen zufälligenEinkünften, z.E. dem jureg^ratiancii, ciilftenlanciiu.d.m. oder die darzu gewidmete Summe wird vonden ordentlichen Einkünften des StaatS monatlichCameralwtssensch. U Lh. N n oder