z6r Von den Ausgaben
oder vierteljährlich in die Chatoulle geliefert. Ichhaltedieseslehtereallemalfürbesser. Denn diee,>eArt erfordert ncht nur eine besondere Wirthschaft/sondern, wenn die Chatoulle besondere Einkünfte hat;so geht dabe» auch öfters viel Menschliches vor, wel-ches eben mltdem Wohl des Staats nicht genau über-einstimmet. G ösie der Summe für die Cha-toulle, kömmt auf die Neigung und den Willen desRegenten an; und weist Regenten werden sich in die-sen AuSgabenvonselbsteinschranken,wie es dem berei-testen und gesammten Vermögen des Staats gemäßist. Es find zwar die Ausgaben, die aus der Chatoulle ,bestricken werden, an den Höfen öfters gar sehr unter-schieden. Jedoch komme» sie gememiglich ausfolgendevierPunctean: HdieHand Spiel und ErgötzungS-Gelder des Regenten und der Personen seines HaustS,b) die Kleider und Juwelen für eben dieselben, c) dreAlmosen, Mildthätigkeiten, besondere BelohnungenUndGnadenbezeugnngen, und ä) dieAuszierunnderHofeapelle, derUnterhalrder dabei' besindlichenGeist-lichen, dieAi ztneren für den Regenten und sein Hau?,und die Besoldung der Leibärzte. Von jedem Punctewollen wir insbesondere reden.
§. 4 ? 6 .
Don den Allen Personen von der Familie des Regenten undSretr^sgeN' gar den Kin-ern, wenn sie nur wenige Iah e errft.dem des Regen- chet haben, ist eine gewisse Summe zu ihrenHand-soncn^scin^ Spiel- und Ergötzungs Geldern ausgesetzet, die ih-Hauscs. nen monatlich, oder vierteljährlich ausgezahlet wird,und woraus wieder kleine Chatoulle« en stehen, wel-che die Camme-dienerund dergle chen Bedlentenun-ter ihrer Aufsicht haben. De> Regent selbst schrän-ket sich mit seinen Hand- und Sp^el Geldern eriwe-der gleichfalls aufe'negewisseSun'mc nionatlich ein,welches sehr löblich und weise gehandelt ist^), oder
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