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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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566 Von den Ausgaben

geworfen, die aus der Cammer an den Cabinetssccre»tarium bezaliler wird. In großen Staaren aber gehö-ret diese Lache unter den Aufwand der Sraatscanzleyoder des Cabiners, worzn eine beträchtliche Summeerforoert wird. Man kann diese Ausgabe demnachbesser in das folgende Hauptsiück setzen,

§. 46s.

s.bieKeikenzu Dl'ezwenteAbtheilungdesordentkicheiiArifwandesl!n:erha!te des besteht m den Kosten, die besonders zum UnterhalteRcgEn und des Regenren und seines Hauses erfordert werden,tcy^n" Nu- Dieser )luswand begreift in der That einegroße Men.niern vorfallen, ge von Ausgaben in sich. Man kann sie aber dennochin sünfHauptnumern bringen. Diese sind g) die Er-ziehung der fürstlichen Kinder, b) die Besorgung devTafel bey Hofe, c)derMarsiall und was da, z» gehöre^der Aufwand zu den fürstlichen Wohnungen und de-ren Ausmeublirunq, und e) die Bezahlung derHand,werksleute des Hofes. Von jedem wollen wir insbe-sondere etwas bi ybringen.

§. 46t.

»)Do„§nle, ZilderErstebungderKinder des Regenten werdenchcnKinder. Hofmeister und Lehrer in den Wissenschaften, wie auchLehrmeister zu den Leibesübungen erfordert; und zu,weilen schicket man dieselben auf hohe Schulen, umden Wissenschaften desto fleißiger obzuliegen. Dahierauf die H.ffuung der Lander und die Wurzel zuder künftigen Glückseligkeit der Unterthanen ankämt;so kann hierinnen am allerwenigsten etwas ersparetwerden, sondern man muß sich keine Kosten dämmlassen, um zu ihrem Unter richte solche Leute zu erhal-ten, welche in ihrer Art die geschicktesten sind, „nddem bey der Erziehung habenden Endzwecke einevollkommene Genüge ihun können. Ein gleichesmuß man von den P inzeßinnen behaupten; und eswäre zu wünschen, daß die Wahl ihrer Ober-Hof.

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