572 Von den Ausgaben
§. 467.
<dl'Wir kommen nunmehr aufdie dritte Abtheilung intecha^un« d "r dem ordentlichen Aufwande desHofeö; und diese istdie Besoldung und der Unterhalt für die zur Hofstattter.wo -vttev' gehörigen Bedienten (§. 4z^.).WennwirdiesenPunctzerkyzubevbac. s^waö aenauer abhandeln wollen; so müssen wir drey,erleo Betrachtungen machen. Wir müssen a)von denanaes heuen Bedienten handeln, wir müssen b)vonden geringern und in Livree stehendenBedienten reden,und wir müssen 0 ) von der Livree dieser letzter» Are vonBedienten selbst etwas gedenken.
§. 468.
»-)AiMrrki-nft Eine Menge ansehnlicher Hofbedienten, die durch
sthmm' ihre gute Vernunft, Lebensart, Artigkeit und GeburtdMteo. ihrem Herrn Ehre zu machen im Stande sind, könnenin der That a!6 ein Vorzug eines Hofes angesehenwerden. Dennoch kann man dieselben sowohl angroßen als kleinenHvfenerhalten, ohne eben die Cas,sen des Staats mit allziistarkemAusvande zu beschwe,ren. Man wundert sich öfters über die große Mengevon Kammcrherren, Kammerjunkern undderglei,chen, die auf der Liüe eines großen Hofes stehen.All in, der Gehalt derselben istgemeiniglich sehrmas,slggesetzet, und weil eö den meisten darunter nur umTirek, Rang und Zutritt bey Hose zu thun ist, da siefür sich selbst zu leben haben; so verlangen die wenig»sten ihren Gehalt zu ziehen. An kleinen Höfen laßtsich aufeineandereArthierinnen eineErsparung ma«chen. Man machet die OfstcierS, desgleichen die Ra«the bey den Canzleyen, die von Geburt sind, zugleichzu Hofbedienten; und man brauchet alSdenn ihrenGehalt nur um ein weniges zu erhöhen. Auf dieseArt kann man bey feyerlichen Gelegenheiten ohne star.ke Ausgaben dennoch einen ansehnlichen Hof darstel-ln ; wie denn auch die im Lande wohnenden Vaial-
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