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Von den Ausgaben
schwerlich zu vermeiden, daß nicht die Staatsli'vreenMit Gold oderSilber zu besetzen wäre», weil sich dieWelt einmal ohne diese Metalle in diesem Falle kei-nen Pracht vorstellet. Nur eine uralte Gewohnheit,wie z.E. die an dem kaiserlichen Hofe ist, kann hier-innen eine Ausnahme machen. Auch hier lassen sichallenthalben wirrhschascliche Eiimchtungen und Er-sparungen machen, wenn man die Materialien baarbezahlet, sich in den Conlracten mit den Lieferantenvorsieht, und d^n Hofschneidern ihre unerlaubtenVor«theils ein wenig beschneidet*).
*) An großen Hofe» sind gemeiniglich verschiedene soge-nannte Stäbe eingeführet, worunter alle Bedienteneingctheilerwerdcn. Diese sind gemeiniglich dA ^biist-Hofmeisicrstaab, der Obrisi-Eammercrstaab, der O-brist- Marschallsiaab, der Obrist- Srallmoistorstaab;wiewohl diese Rangordnung nicht an allen H öfeu gleichist. Einer von diesen oberste» Hofbeoieiucn führetgemeiniglich den Oberstaab über alle. Ani taist rlichenund oen meisten fürstlichen Höfen ist solches der Obrist,Hofmeister. Einige churfnrst'iche Höfe aber gebendemjenigen Hofamte den Vorzug, davon sie selbst dasErzamt führen» So hat in Sachsen der Ober-Hof-marschall, an dem brandenburgifchen Hofe aber derObrist-Cammerer den ersten Rang.
Z.
«.VondenAus- Es ist noch die vierteAbtheilung der ordentlichengnügen Ausgaben zu erwägen, nämlich solcher, die zumVer-des Hefts,wobey gnügen, zur Lustbarkeit und zurPrachk verwendet wer-mcm m bemer- den (§. 4Z4-)- Wenn wir diese Art des Aufwandeskensmd. gründlich abhandeln wollen; sowerdenwiraberrnalSverschledene llruerabtheilungen machen müßt». Wiemüssen demnach s) von Dingen, die dasOyr vergnü-gen, als z.E. derHoscapelle, der Kammermusik, denOpern und Comödien, b) von Dingen, die das Augevergnügen, alsGärcen, Statuen, Gallerten, Feuer---
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