Buch 
2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
Entstehung
Seite
576
JPEG-Download
 

576 Von den Ausgaben

lieren und Damen vorstellen lassen, bey welchen aberniemand zugelassen wird, als das kaiserliche Haus unddie Vornehmsten des Hofes. Ohne der Ersparungdes Aufwandes hat der Monarch dabey den Vortheil,daß er daraus von den Eigenschaften, natürlichen Ga.ben und Geschicklichkeiten feiner angesehenen oderkünftigen Hosbedienten eine gme Kenntniß ziehenkann. Uebrigenö ist es für eine große Residenzstadt. nöthig, ein öffentliches Theater zu veranstalten, wek»ches aber ohneKosten deö Hofes geschehen kann; unddennoch kann der Hof den besten Vorstellungen aufdemselben beywohnen.

§. 47Z.

^ P-mDin- Bey den Dingen, die das Auge vergnügen, alsvergnügendes Lust-und Zier Gärten, kostbaren Staiuen und Galle.Hätten, Sta- rien von Gemählden ist wenig zu erinnern, wenn dieden"und'Feuer- darauf zu verwendenden Sumen nicht allzugroß sind,nerken. und wenn dergleichen Aufwand in Zeitengeschiehk, dasich dieRepublik in gutem Zustande befindet, so daßkeine nothwendigernAusgaben deshalb nachbleiben*).Vielmehr wird dadurch der gute Geschmack in denKünsten erhalten, der auch in die Vernunft der Zei tenseinen Einfluß hat. Allein, ich müßte in der That heu-cheln, wenn ich es für wohlgethan hielte, unermeßlicheSummen, und wohl gar Millionen, wie man zuweilenvon Frankreich gehöret hat, wenn nie Zeitungen nichtaufschneiden, in Feuerwerken zu verschwenden. Sol.cheSummen sind gar bald in dieLust gejager, und zwarohne allen Nutzen; denn nicht einmal der Nahrungs-stand hat besondern Vortheil davon, worauf doch inden Ausgaben zum Vergnügen und zur Pracht aller»dings zu sehen ist, wenn sie nicht ganz und gar verwerftlich seyn sollen.

Die Hauptregel bey allem solchen Aufwande ist,daß die Ausgaben zum Pracht unv Wohlstände nie