für die Hofstatt, 58z
mäßigen Aufwand verursachen. Die Stärke derSumme, die jährlich auf dergleichen Reisen ausge-warfen wird, kömmt darauf an, ob der Regent öfter-dergleichen Reisen zu unternehmen gewohnt ist.
§. 480.
Der außerordentliche Aufwand für die fürstlichen r) Don bcmKinder, kömmt auf die große Reise der Prinzen in chA^ufwändefremde Länder, und auf die Ausstattung der Prinzeß tür die fürftli»sinnen bey ihrer Vermählung an. Ich gestehe, ich Kinder,kann mir eben keine große Vorstellung von dem Nu-tzen machen, den Prinzen von dergleichen Reisen zugewarten haben. Ihr hoher Stand verhindert sie,sich diejenige Kenntniß der Regierungöverfastungen,der Landeseinrichtungen, und der Sitten eines Volkeszu erwerben, weshalb das Reisen allein nützlich ist.
Alles dieses können sie sich bloß durch die Vorstellungu. den Unterricht ihres Gouverneurs bekannt machen:'und das hätte zu Haus? gleichfalls geschehen können;anderer Ursachen, die das Reisen bey Prinzen könig-licher und chu fürstlicher Häuser widerrathen, zu ge-schweige»,. Man wird auch wahrnehmen, daß es beysolchen Prinzen heute zu Tage seltener geschieht. Je-doch ist es bey fürstlichen Häusern noch ziemlich ge-wöhnlich. Wo die Landstande bey dem Contributionö-wesen etwas zu sagen haben; da werden sowohl hier-zu, als zu den Ausstattungen der Prinzeßinnen, be-sondere Summen verwilliget. Allein, da dieses nichtin allen Landern statt findet, auch dergleichen Ver-wringungen öfters nicht zureichen: so kann man zei-tig darauf bedacht seyn, und im Voraus durch Aus«werfung einer jährlichen Summe den erforderlichenVerrath zusammen bringen, damit, wenn sich dieFalle wirklich ereignen, das Cameralwesen dadurchnicht zu sehr erschüttert werde.