Buch 
2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
Entstehung
Seite
589
JPEG-Download
 

Von eigentlichen Cammerausgaben. 589

blieb. Daher der Unterschied unter karozi.^ er ^x>a-uaZUs entsteht,der in das su^publiaum gehöret. Allein, -heute zu Lage hat mau hierinnen ganz andere G und»säße angenommen; und weder der Stamöverstanc-j»ge, noch der Cameralist, wenn man sie in dergleichenDingen zu Ratheziehk, werden aufetivas anders an-tragen, als den Witthum und die Apanagen in daaremGelde zuzahlen, ob man gleich den fürstlichenPerso»nen den den Früchten und Producken desAmres, dessenSchloß sie bewohnen, um einen festgesetzten Preist al»lerdings den Vorkanf lassen, auch ihmn einige Depu-tate an Holz, Wildpret und dergleichen aussetzen kann.

§. 488 .

Die zweyte Abtheilung besteht in den Ausgaben 2) Der Allstzur besondern Starts undLandes-Versi.ssu g; und sEM^taarj«hier sind ovrnehmlich dri v Puncte zu bemerken : a, die ». randrs-Ver«Gesand schaftSspefen, und die Unkosun der auSwä, nge» Correspondenz, b) dasjenige, was ein Sraat >ve. bem.riur smd.gen seiner besondern Berfastung, in Ansthun^ des Zu-sammenhanges mit andern Staaien,.zu leisten hat, alsda sind di. Reichs-undKreis Steuern, dikCammer«zieler und andere Reichspräst.mda in Deutschland,desgleichen die Unkosten dcrjehenSempfängniß, undc) die Kosten, so zu den Reichs-und Land Tagen ein-sStaacs erfordert werden. Einen jeden Punct müssenwir etwas genauer erwägen.

§. 489.

Die Gesandtschaftsspesen sowohl als dieKosten der »)D>e Gesandt«auswärtigen Correspondenz, Pflegen sich in großen ^Kojlen''zurStaaten sehr hoch zu erstrecken. Man muß nicht nur auswart «eL»r«an den vornehmsten Höfen von Europa beständigeGesandten unterhalten, sondern die Gewohnheit hates »in mal eingeführet, daß die Nokisication der Ge-langung zum Throne, die Einladung zur Geva er-schuft.