Von eigentlichen Cammerausgaben. 591
te für Vortheil gestiftet werden ? Gewiß auf allenSeiten mehr Nachtheil, als diese Ersparung vertheil,hafcigist. An kleinen Höfen ist dieser Aufwand nichtbesonders wichtig. Die Gesandtschaften bestehen da.selbst in derAbschickung zu den Reichö-Kreis-Depu.tationö-Tagen, und zu den besondern Vereinen undVersammlung eines gewissen Standes. Denn al.leö dieses sind Gesandten; und man pfleget hier eineErsparung zu machen, daß einem Gesandten verschie.dene Stimmen aufgetragen werden. Wenn aber andem kaiserlichen Hofe die Lehen empfangen, oder da-selbst, und ben dcn Mikstanden, besondere Geschaffteauszumachen sind: so dauret dieses nur eine kurzeZeit; und man sehet entweder den, Gesandten einegewisse Summe überhaupt aus, oder man verwill'getihm Diätengelder über seine als Diener habende Be.soldung, die sich silcen über einen Loulsd'or täglicherstrecken.
§. 490.
Bey demjenigen, was ein Staat vermöge stiner be- K)DieRetch^sondern Verfassung und Zusammenhange mit ande n "Lamme»Staaten zu leisten hat, a!s da sind die R ichs- und zie!?ru.rehenseKre>s-Steuern,d>e Cammerzieler und andere Rei chs.^^'prastanda, die Unkosten wegen der Lehmsve bindlich«keit, als ^apgelder, Sporkeln für die Indulre nndLe.henbriefe und dergleichen, laßt sich keine Ersparungmachen. Was einmal vcrmilligek, oder durch dieReichögeseße und dasHerkommen eingeführet >'st,mußbezahlet werden. Jedoch, ich irre mich, verschie deneStcnde machen eine sehr große Ersparung hierinnen,weil sie gar nichts abtragen. Zch will mich in diesenPunct nicht einlassen, indem du Sache nicht hierhergehöret. Allein, so viel ist gewiß, daß dieses ein? dernothwendigsten Ausgaben ist, die zu der Verfassungaller deutschen Staaten, und zu dem großen Zusam-men.